Quelle
www.lu.ch

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Abgeschlossen
9. Oktober 2014 - 9. Januar 2015

Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines neuen Finanzhaushaltgesetzes

Die Bestimmungen für den Finanzhaushalt der Gemeinden werden den neuen Entwicklungen bei den Luzerner Gemeinden und den veränderten Vorgaben für das kommunale Rechnungswesen angepasst. Das neue Gesetz soll per 1. Juli 2017 in Kraft treten und für das Rechnungsjahr 2018 anwendbar sein.