Am 1. August 2024 sind das revidierte Maturitätsanerkennungsreglement der EDK und die revidierte Maturitätsanerkennungsverordnung des Bundes in Kraft getreten. Gemäss Übergangsbestimmungen sind nach bisherigem Recht schweizerisch anerkannte gymnasiale Maturitätslehrgänge noch bis 2032 gültig. Die Weiterführung der schweizerischen Anerkennung des von der Mittelschule Kollegium St. Fidelis ausgestellten gymnasialen Maturitätszeugnisses bedingt eine Neuanerkennung des Maturitätslehrganges und setzt eine Teilrevision der kantonalen gesetzlichen Grundlagen über die Mittelschule voraus. Der Regierungsrat beauftragte die Bildungsdirektion mit der Erarbeitung der entsprechenden Vorlagen.
Im Rahmen der Revisionsarbeiten wurden Anpassungen an die nationalen Bestimmungen vorgenommen. Darunter terminologische Änderungen (bspw. «Maturitätsarbeit» anstelle von «Maturaarbeit») einerseits und andererseits strukturelle Änderungen (bspw. Anpassung des Fächerkanons, verpflichtende Angebote zur Förderung der basalen fachlichen Kompetenzen in der Unterrichtssprache und in Mathematik oder verpflichtender Einsatz für das Gemeinwohl). Darüber hinaus wurden Änderungen vorgenommen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Revision der nationalen Bestimmungen stehen.
So erfolgt als zentraler Revisionsinhalt die Umstellung von einer Semester- auf eine Jahrespromotion. Dies trägt wesentlich zur Entlastung der Schülerinnen und Schüler bei, da einerseits das Zeugnis am Ende des ersten Semesters nicht mehr promotionsrelevant ist und andererseits eine gleichmässigere Verteilung der Prüfungssequenzen über das ganze Jahr möglich wird. Ebenfalls zur Entlastung der Schülerinnen und Schüler beitragen soll die Reduktion der Pflichtstundenzahl, welche aktuell im nationalen Vergleich sehr hoch ist. Zu diesem Zweck werden die Wahlpflichtfächer aufgehoben, da sie nicht Bestandteil des gymnasialen Bildungskanons sind.
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