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Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 08. April den Entwurf zur Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes betreffend Globalkredit für Personallöhne zur Umsetzung der Motion der Finanzkommission zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die Staatskanzlei wurde beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren einzuleiten.
Die Motion
Die Teilrevision sieht vor, dass der Landrat einen Globalkredit für jeweils drei Jahre beschliesst. Dieser Beschluss beinhaltet den Basisbetrag und die durchschnittliche Kostensteigerungsquote. Der Regierungsrat ist verantwortlich, dass der Globalkredit über die 3-jährige Periode insgesamt eingehalten wird.