Quelle
www.ow.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Abgeschlossen
30. Januar 2024 - 30. April 2024

Nachtrag zum Gesetz über den Finanzausgleich

Der Kanton Obwalden verfügt mit dem innerkantonalen Finanzausgleich über ein Ausgleichsinstrument für seine Einwohnergemeinden. Mit dem heute in Kraft stehenden Gesetz über den Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz [FiAG; GDB 630.1]) wird eine Verringerung der Unterschiede der Steuerbelastung zwischen den Einwohnergemeinden, eine Reduktion überdurchschnittlicher finanzieller Lasten durch die Volksschule sowie eine Stärkung der finanziellen Autonomie und Selbstverantwortung der Einwohnergemeinden erzielt.

Die Entwicklung des innerkantonalen Finanzausgleichs wird periodisch überprüft und dem Kantonsrat wie auch den Einwohnergemeinden werden Bericht und Antrag für allfällige Massnahmen unterbreitet.