Quelle
www.ow.ch

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Abgeschlossen
30. Januar 2024 - 30. April 2024

Nachtrag zum Gesetz über den Finanzausgleich

Die Entwicklung des innerkantonalen Finanzausgleichs wird periodisch überprüft und dem Kantonsrat wie auch den Einwohnergemeinden werden Bericht und Antrag für allfällige Massnahmen unterbreitet.