Quelle
www.sg.ch

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Abgeschlossen
25. Mai 2022 - 3. Juli 2022

VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz – Finanzierung der Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen

VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Finanzierung der Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen)

Der Gesetzesnachtrag regelt die Finanzierung der Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen (FL/VA) im Zusammenhang mit der Verwendung der Integrationspauschalen (IP) des Bundes. Einzelheiten der Finanzflüsse, Abläufe und Zuständigkeiten sind dabei in einer vorgesehenen Vereinbarung zwischen dem Kanton und der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) geklärt.