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Die Planungs- und Bauverordnung vom 18. September 2012 (PBV; RB 700.1) ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Bei der Anwendung von § 38 PBV betreffend höhere Häuser und Hochhäuser und aufgrund der Folgen des von solchen Bauten ausgehenden Schattenwurfs wurde von verschiedenen Gemeinden und Fachleuten Kritik an der heutigen Regelung laut. Insbesondere sei es kaum möglich, in Zentrumslagen höhere Häuser zu erstellen, da für Zonen mit niedrigen Höhenvorschriften kein Geschoss höher gebaut werden könne, ohne dass der Bereich der höheren Bauten tangiert werde. Das habe zur Folge, dass zunächst ein Gestaltungsplan erlassen werden müsse und zudem die Schattenwurfregelung unter § 38 Abs. 3 und 4 PBV die Erstellung solcher Bauten gerade in den wichtigen Zentrumslagen faktisch verhindere. Die Schwierigkeiten der heutigen Regelung der Planungs- und Bauverordnung zu höheren Häusern und Hochhäusern wurden evaluiert und Lösungsvorschläge erarbeitet. Die vorliegenden Änderungsvorschläge sind das Ergebnis aus den vorgenommenen Erhebungen des Departements.