Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.
Die Kantonale Waldverordnung hat seit dem Inkrafttreten im Jahr 1996 nur wenige Änderungen erfahren. Es ist an der Zeit, den kantonalen Erlass an die eidgenössische Gesetzgebung aber auch an die veränderten kantonalen Gegebenheiten anzupassen.
Mit der Teilrevision sollen insbesondere Grundsätze für gedeckte Energieholzlager aufgenommen, Rahmenbedingungen für Velofahrer, Mountainbiker und Reiter definiert oder die rechtliche Grundlage für die Entschädigung der Revierförster geschaffen werden. Weitere Anpassungen erfolgen aufgrund der Änderungen im eidgenössischen Waldgesetz, so z.B. bei der Holzförderung oder bei der Unterstützung von Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes.
Die geltende Verordnung stammt aus dem Jahr 1996 und hat seither nur geringfügige Änderungen erfahren. Revisionen der eidgenössischen Gesetzgebung, aber auch die in den vergangenen 20 Jahren veränderten Rahmenbedingungen sowie Parlamentarische Vorstösse, machen eine Revision der Kantonalen Waldverordnung unabdingbar. Mit der geltenden Waldverordnung wurden positive Erfahrungen gemacht, weshalb die Grundsätze nicht infrage gestellt werden.