Quelle
www.ur.ch

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Abgeschlossen
11. März 2025 - 20. Juni 2025

Schaffung von Rechtsgrundlagen zur Offenlegung der Interessenbindungen von Mitgliedern des Landrats und des Regierungsrats

Vernehmlassung zur Schaffung von Rechtsgrundlagen zur Offenlegung der Interessenbindungen von Mitgliedern des Landrats und des Regierungsrats

Am 5. Februar 2025 erklärte der Landrat die Motion von Landrat Jonas Imhof, Altdorf, zur Offenlegung von Interessenbindungen erheblich. Diese beauftragt den Regierungsrat, eine Gesetzesgrundlage auszuarbeiten, die sämtliche Landrats- sowie Regierungsmitglieder zur Offenlegung ihrer Interessenbindungen verpflichtet und die Umsetzung dieser Pflicht regelt.

Der Regierungsrat schlägt eine Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO) sowie eine Änderung der Verordnung über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsverordnung) vor. Darin werden künftig die Pflichten zur Offenlegung von Interessenbindungen von Mitgliedern des Landrats und des Regierungsrats geregelt. Das Landammannamt wurde ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.