Quelle
www.ur.ch

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Abgeschlossen
14. Juni 2019 - 13. September 2019

Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri auf den 1. Januar 2021

Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri auf den 1. Januar 2021 (StG 2020 - Quellenbesteuerung)

Der Kanton Uri ist verpflichtet, die Neuerungen bei der Quellenbesteuerung auf den 1. Januar 2021 ins kantonale Steuergesetz zu überführen. Der kantonale Rechtssetzungsspielraum wird stark eingeschränkt, weil in verfahrensrechtlichen Fragen schweizweit eine Vereinheitlichung der Quellensteuerordnung herbeigeführt werden soll. Von mehr Transparenz und Rechtssicherheit im Quellensteuervollzug profitieren nicht nur die steuerpflichtigen Personen und die Arbeitgebenden, sondern letztlich auch die Steuerbehörden.

Der Regierungsrat nimmt diese Gesetzesänderung zum Anlass, den Vollzug der Quellenbesteuerung auf den 1. Januar 2021 beim Amt für Steuern zu zentralisieren.