Quelle
www.ur.ch

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Abgeschlossen
19. August 2016 - 31. Oktober 2016

Verordnung über die Ombudsstelle

Verordnung über die Ombudsstelle; Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren

Mit dem vorliegenden Erlassentwurf werden die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung einer Ombudsstelle geschaffen: es werden deren Organisation und Zuständigkeit normiert auf Verordnungsstufe. Die Verordnung regelt Zweck und Aufgaben der Ombudsstelle, deren Überprüfungsbefugnis und Wirkungsbereich, das Verfahren, sowie die Wahl der Ombudsfrau oder des Ombudsmanns sowie deren Rechtsstellung und Organisationsform.