Quelle
www.ur.ch

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Abgeschlossen
20. September 2023 - 30. November 2023

Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege

Die Pflegeinitiative wurde am 28. November 2021 angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Umsetzung in zwei Etappen vorzunehmen. Für die Umsetzung der ersten Etappe beschloss das Parlament am 16. Dezember 2022 das neue «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege».

Das neue Bundesgesetz sieht eine Ausbildungsoffensive auf den Tertiärstufen Höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) Pflege vor. Der Bund richtet dabei den Kantonen an deren Aufwendungen Beiträge im Umfang von maximal 50 Prozent aus.

Die Umsetzung soll in der Zentralschweiz möglichst einheitlich und koordiniert werden. Dazu hat die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen- und -direktorenkonferenz (ZGDK) der OdA Gesundheit Zentralschweiz XUND einen entsprechenden Auftrag erteilt. Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf enthält daher bei den Unterstützungsbeiträgen an die Studierenden sowie bei der Ausbildungsverpflichtung der Betriebe das Zentralschweizer Modell.