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Der Kantonsrat hat am 1. Oktober 2012 eine Änderung des Volksschulgesetzes (VSG) zur Synodalorganisation beschlossen. Damit werden die bisherigen Kapitelversammlungen aufgehoben und durch ein Delegiertensystem ersetzt. Die in den Bezirken gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten werden sich zwei- bis viermal pro Jahr versammeln und zu wichtigen schulischen Fragen Stellung nehmen (§§ 58a und 59 VSG).
Dies betrifft insbesondere wesentliche gesetzliche Änderungen, neue Schulkonzepte, Änderungen des Lehrplanes oder neue obligatorische Lehrmittel. Die Delegiertenversammlungen, die in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden, verfügen über die gleichen Kompetenzen wie die bisherigen Kapitelversammlungen.