Quelle
www.notes.zh.ch

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Abgeschlossen
14. April 2025 - 7. Juli 2025

Änderung des Straf- und Justizvollzugsgesetztes (StJVG) - Verbot von Konversionspraktiken

Die am 17. Mai 2021 von den Kantonsrätinnen und Kantonsräten Florian Heer, Winterthur, Brigitte Röösli, Illnau-Effretikon, Melanie Berner, Zürich, Andrea Gisler, Gossau, und Lorenz Schmid, Männedorf, eingereichte Motion KR-Nr. 183/2021 betreffend Konversionstherapien, diskriminierende Umpolungstherapien für LGBTIQ-Personen verbieten verlangt die Einführung eines gesetzlichen Verbots von Konversionstherapien auf dem Gebiet des Kantons Zürich. Das Verbot soll insbesondere für Minderjährige und Erwachsene gelten, deren Einwilligung zur Durchführung der Konversionsbehandlung auf einem Willensmangel beruht. Die Motion wurde am 6. November 2023 vom Kantonsrat mit 90 zu 74 Stimmen bei fünf Enthaltungen an den Regierungsrat zur Ausarbeitung einer entsprechenden Regelung innert zweier Jahren überwiesen.

Zur Umsetzung der Motion braucht es eine Änderung des Straf- und Justizvollzuggesetzes (StJVG, LS 331). Das StJVG wurde am 19. Juni 2006 erlassen und ist auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält im 2. Abschnitt das kantonale Übertretungsstrafrecht und regelt im 3. Abschnitt den Justizvollzug. In Übereinstimmung mit der Forderung der Motion nach einem gesetzlichen Verbot von Konversionstherapien sollen die Bestimmungen des Übertretungsstrafrechts im StJVG mit einer entsprechenden Regelung ergänzt werden.