Quelle
www.notes.zh.ch

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Abgeschlossen
20. August 2019 - 29. November 2019

Änderung Fachhochschulgesetz

Fachhochschulgesetz (Änderung)

Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz des Bundes (HFKG) vom 30. September 2011 stellt die Hochschullandschaft Schweiz auf eine neue Grundlage, was namentlich auch die bisherige regionale Gliederung der Fachhochschulen betrifft. Die vorliegende Änderung des kantonalen Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007 (FaHG) trägt dieser Ausgangslage Rechnung.

Die Zürcher Fachhochschule ZFH, die bislang als Dachorganisation der drei selbständigen Hochschulen Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) und Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) organisiert war und auch als Bindeglied zum Bund diente, wird aufgehoben. Im Gegenzug werden ZHAW, ZHdK und PHZH noch eigenständiger ausgerichtet, was Anpassungen in ihrer Organisation und Führung bedingt.

Der Fachhochschulrat als oberstes Organ des Fachhochschulbereichs wird beibehalten; die Teilung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen zwischen Fachhochschulrat und Hochschulleitungen wird jedoch angepasst. Ferner werden verschiedene Regelungen, die mit dem Erlass des HFKG auf Bundesebene entfallen sind, im FaHG nachgeführt (z.B. Zweck und Auftrag der Fachhochschulen).