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Quelle
www.notes.zh.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Laufend
28. Januar 2026 - 15. April 2026

Änderung Straf- und Justizvollzugsgesetz (Bettelverbot, Vermummungsverbot)

Straf- und Justizvollzugsgesetz (StJVG; Änderung; Bettelverbot, Vermummungsverbot)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit Urteil Lacatus gegen die Schweiz (Nr. 14065/15) vom 19. Januar 2021 in einem den Kanton Genf betreffenden Fall festgehalten, dass ein pauschales Bettelverbot gegen das Recht auf Privatleben von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstösst. Ein solches allgemeines Bettelverbot besteht gemäss § 9 des Straf- und Justizvollzugsgesetzes (StJVG) auch im Kanton Zürich.

Angesichts des Entscheids des EGMR muss somit das aktuelle Bettelverbot im Kanton Zürich als zu weitgehend angesehen und aufs rechtlich zulässige Mass reduziert werden. Hierfür hat die Direktion der Justiz und des Innern die vorliegende Änderung ausgearbeitet.

Der zweite Teil der Vorlage betrifft das Vermummungsverbot in § 10 StJVG. Dieses kann als Folge des am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) aufgehoben werden.

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