Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit Urteil Lacatus gegen die Schweiz (Nr. 14065/15) vom 19. Januar 2021 in einem den Kanton Genf betreffenden Fall festgehalten, dass ein pauschales Bettelverbot gegen das Recht auf Privatleben von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstösst. Ein solches allgemeines Bettelverbot besteht gemäss § 9 des Straf- und Justizvollzugsgesetzes (StJVG) auch im Kanton Zürich.
Angesichts des Entscheids des EGMR muss somit das aktuelle Bettelverbot im Kanton Zürich als zu weitgehend angesehen und aufs rechtlich zulässige Mass reduziert werden. Hierfür hat die Direktion der Justiz und des Innern die vorliegende Änderung ausgearbeitet.
Der zweite Teil der Vorlage betrifft das Vermummungsverbot in § 10 StJVG. Dieses kann als Folge des am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) aufgehoben werden.
Schreibe deine Stellungnahme und reiche sie bei der zuständigen Stelle ein. Konsultiere die ursprüngliche Publikation der Vernehmlassung für Instruktionen zur Teilnahme.
Die direkte Teilnahme über Demokratis ist derzeit nur bei ausgewählten Vernehmlassungen möglich. Wir arbeiten daran, dies auszuweiten. Abonniere unseren Newsletter, um über neue Möglichkeiten informiert zu werden.