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Mit RRB Nr. 143812010 hat der Regierungsrat das Vernehrnlassungsverfahren über die Teilrevision der Statuten der Versicherungskasse für das Staatspersonal eröffnet. Das erste Paket enthält Massnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Leistungen sowie zusätzlich Bestimmungen, wo aus übergeordneten Gründen Handlungsbedarf besteht. Das zweite Paket enthält die zur nachhaltigen Finanzierung der BVK vorgesehenen Massnahmen.
Der technische Zinssatz soll von bisher 4% auf 3.25% herabgesetzt werden. Als Folge davon werden die Umwandlungssätze reduziert. Die Auswirkungen der Reduktion der Umwandlungssätze, tiefere Altersrenten, werden durch die Erhöhung der Spargutschriften und damit auch der Sparbeiträge weitgehend ausgeglichen.
Die vorgesehenen Massnahmen zur nachhaltigen Finanzierung der BVK betreffen nicht nur die aufgrund der bestehenden Unterdeckung erforderlichen Sanierungsmassnahmen, sondern gehen wesentlich weiter. Die Massnahmen orientieren sich am jeweiligen Deckungsgrad der BVK und somit an deren Risikofähigkeit. Die vorgesehenen Massnahmen sind als Automatismen definiert.