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Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion ermächtigt, zur Anpassung verschiedener Richtpositionen des kantonalen Lohnsystems ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Verschiedene im Kanton tätige Berufsgruppen, darunter Assistenz- und Oberärzte und andere Mitarbeitende in Gesundheitsberufen, sollen aufgrund neuer Bildungssystematik und der Marktkonformität künftig mehr Lohn erhalten. Mit der Überprüfung und Anpassung verschiedener Richtpositionen soll das 1991 eingeführte kantonale Lohnsystem an die inzwischen eingetretene Entwicklung der Berufswelt und des Bildungssystems angepasst werden.
Es ist vorgesehen, die Anpassung der Richtpositionen nach Auswertung der Vernehmlassung und nach einer Vorlaufzeit für die Anpassung der Stellenpläne durch eine Änderung des Anhangs zur Vollzugsverordnung zum Personalgesetz voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2010 in Kraft zu setzen. Die Neubewertungen führen insbesondere im Gesundheitswesen zu Mehrkosten.
Für die kantonalen und die vom Kanton subventionierten Betriebe des Gesundheitswesens werden die Kosten auf gesamthaft 45 bis 55 Millionen Franken geschätzt. Diese werden sich aber für den Kanton, dank der Kostenbeteiligung der Versicherer, annähernd halbieren. Der grösste Teil dieser Mehrkosten ergibt sich aus höheren Anforderungen an die Ausbildung in Gesundheitsberufen, sowie aus einer Anpassung der Einreihung der Ärztinnen und Ärzte.