Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.
Anlass für die Revision gab das neue kantonale Tierseuchengesetz vom 24. September 2012 (KTSG; Beilage), das im Wesentlichen folgende Neuerungen vorsieht: Tierverluste werden neu auch dann entschädigt, wenn sie nachweislich auf behördlich angeordnete Präventionsmassnahmen zurückzuführen sind. Es wird eine beratende Kommission für die Beurteilung von Schäden infolge behördlich angeordneter Präventionsmassnahmen geschaffen.
Da die meisten Bestimmungen der geltenden Tierseuchenverordnung vom 26. Juli 2000 auf Grund des neuen KTSG oder infolge geänderter Vorgaben und Begriffe des Bundesrechts anzupassen sind, erfolgt eine Totalrevision. Die Entsorgung der tierischen Nebenprodukte (bisher tierische Abfälle genannt) aus den Gemeinden soll wie bisher organisiert werden. Die Kostentragung bei der Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen und anderen übertragbaren Krankheiten soll inhaltlich wie in der geltenden Verordnung geregelt werden.