Quelle
zg.ch

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Abgeschlossen
29. August 2016 - 23. November 2016

Änderung der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Änderung der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 21. Mai 1991 (Jagdverordnung; BGS 932.11)

Die Zuger Regierung hat eine Änderung der kantonalen Jagdverordnung verabschiedet und die Direktion des Innern beauftragt, den Entwurf in die Vernehmlassung zu schicken. Mit der Änderung wird höherrangiges Bundesrecht umgesetzt, um eine tierschutzgerechte Jagd sicherzustellen. Inhaltlich geht es um zugelassene Munition und Kaliber, maximal erlaubte Schussdistanzen, den periodischen Nachweis der Treffsicherheit sowie um die Ausbildung und den Einsatz von Jagdhunden.