Quelle
zg.ch

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Abgeschlossen
30. März 2016 - 1. Juli 2016

Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)

Mit zwei neuen Bestimmungen im EG Waldgesetz soll die Förderung von einheimischem Holz als Bau- und Werkstoff sowie als Energieträger durch den Kanton gesetzlich verankert werden. Damit setzt die Regierung eine vom Kantonsrat erheblich erklärte Motion betreffend Holzförderung um.