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Quelle
zg.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Laufend
17. Januar 2025 - 17. März 2025

Anpassung kantonaler Richtplan 25/1

Anpassung kantonaler Richtplan 25/1: Anträge der Gemeinde Zug im Rahmen der Ortsplanungsrevision sowie Streichung der Umfahrungen Unterägeri und Zug, Vorhaben Kraftwerk Lorzentobel, Gewässerstrecke.

Der Kanton Zug passt den kantonalen Richtplan an: Im ersten Teil sind Anträge der Stadt Zug aufgeführt, die im Rahmen ihrer Ortsplanungsrevision Differenzen zum kantonalen Richtplan festgestellt hat. Sie möchte diese bereinigen. Die Streichung der Umfahrungen Unterägeri und Zug ist der Nachvollzug der Ablehnung dieser Vorhaben in der kantonalen Volksabstimmung vom 3. März 2024. Im Weiteren sollen im Lorzentobel zwei Kraftwerkszentralen zusammengeschlossen und ein Teilstück der Lorze zur Stromerzeugung genutzt werden. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich zum Entwurf der Baudirektion zu äussern.