Quelle
zg.ch

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Abgeschlossen
28. Juni 2018 - 27. September 2018

Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches betreffend Stiftungsaufsicht

Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug vom 17. August 1911 (EG ZGB) betreffend Stiftungsaufsicht

Die Aufsicht über Stiftungen, die gemäss ihrer Bestimmung einer Einwohner-​ oder Bürgergemeinde angehören, wurde bis anhin durch den Gemeinde-​ bzw. den Bürgerrat ausgeübt. Dies möchte die Zuger Regierung ändern. Künftig sollen diese Stiftungen – genauso wie die übrigen Stiftungen im Kanton seit dem 1. Januar 2006 – von der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) beaufsichtigt werden.

Hierbei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Anstalt der Konkordatskantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug. Die ZBSA hat die nötigen personellen Ressourcen und verfügt über das betriebswirtschaftliche und juristische Knowhow, damit eine professionelle Stiftungsaufsicht gewährleistet ist. Im ganzen Kanton sind von dieser Änderung, die eine Gesetzesrevision bedingt, rund siebzehn Stiftungen betroffen.