Abgeschlossen
22. Mai 2023 - 30. August 2023

Teilrevision des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung und des Schulgesetzes

Teilrevision des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG) und des Schulgesetzes (SchulG)

Der Kanton Zug sorgt mit einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot im Rahmen des Programms «Zug+» für eine flächendeckende Sicherstellung der Kinderbetreuung und passt die gesetzlichen Rahmenbedingungen an. Betreuungsangebote werden verlässlicher, einheitlicher und günstiger. Künftig soll für jedes Kind ab Ende des Mutterschaftsurlaubs auf Wunsch ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen.