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Im Rahmen dieser Teilrevision werden diejenigen Gebühren gestrichen, bzw. gesenkt, welche Leistungen betreffen, die von einem grossen Teil der Zuger Bevölkerung im Verlaufe des Lebens bezogen werden. Im Übrigen sollen diejenigen Gebühren abgeschafft werden, die Leistungen mit einem geringen Verwaltungsaufwand betreffen und nicht mehr zeitgemäss sind.