Quelle
zg.ch

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Abgeschlossen
9. April 2024 - 5. Juli 2024

Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen

Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif) vom 11. März 1974 (BGS 641.1)

Im Rahmen dieser Teilrevision werden diejenigen Gebühren gestrichen, bzw. gesenkt, welche Leistungen betreffen, die von einem grossen Teil der Zuger Bevölkerung im Verlaufe des Lebens bezogen werden. Im Übrigen sollen diejenigen Gebühren abgeschafft werden, die Leistungen mit einem geringen Verwaltungsaufwand betreffen und nicht mehr zeitgemäss sind.