Abgeschlossen
14. Juli 2023 - 30. September 2023

Totalrevision der Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen: Verordnung über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf

Totalrevision der Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV): Verordnung über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBV)

Der Kantonsrat hat die Totalrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen vom 26. August 2010 (SEG; BGS 861.5) am 6. Juli 2023 beschlossen. Der Kanton Zug erhält damit ein zeitgemässes Gesetz für Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf. Entsprechend wurde auch der Name des Gesetzes angepasst. Dieses heisst neu Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG; BGS 861 .5). Die Neuerungen betreffen insbesondere folgende Bereiche:

- Regelung von ambulanten Angeboten für Menschen mit Behinderung;

- Steuerung des Zugangs zu bedarfsgerechten Leistungen für Menschen mit Behinderung mittels einer individuellen Bedarfsabklärung;

- Subjektorientierte Finanzierung mittels Kostenübernahmegarantien für Menschen mit Behinderung;

- Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Kanton Zug.

Des Weiteren wurde das Gesetz neu gegliedert und wo nötig an die Anforderungen der heutigen Zeit angepasst. Infolge dieser Totalrevision wird eine Revision der bisherigen Verordnung zum Gesetz übersoziale Einrichtungen (SEV) notwendig. Die bisherige Verordnung ist nicht mehr mit dem Gesetz kompatibel. Da die Verordnung entsprechend dem Gesetz umbenannt wird, erhält sie ebenfalls einen neuen Namen.