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Der vorliegende Gesetzesentwurf regelt die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen für die Forschung, die Forschung an embryonalen Stammzellen sowie die Forschung an überzähligen Embryonen. Er bezweckt, den missbräuchlichen Umgang mit überzähligen menschlichen Embryonen und mit menschlichen embryonalen Stammzellen in der Forschung zu verhindern und die Menschenwürde zu schützen.
Die Parlamentarische Initiative Giezendanner sieht vor, dass die Planung der zweiten Tunnelröhre am Gotthard unverzüglich an die Hand genommen wird. Im Auftrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) führt das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Vernehmlassungsverfahren über den Bau einer zweiten Röhre am Gotthard-Strassentunnel (Verfassungsänderung) durch.
Die Vorlage bestimmt die Voraussetzungen und Verfahren, die in Zukunft bei Sterilisationen zu beachten sind, und sieht die Entschädigung von Personen vor, die in der Vergangenheit zwangssterilisiert oder zwangskastriert worden sind.
Mit der vorgeschlagenen Revision der Postverordnung werden folgende Ziele verfolgt: Verbesserte Förderung der Regional- und Lokalpresse (Auflage bis 30'000); Erzielen von Einsparmöglichkeiten im Umfang von mindestens 20 Mio. Franken (Einführung einer Maximalauflage von 300'000); Berücksichtigung der Anliegen der Wettbewerbskommission zur Vermeidung allfälliger Wettbewerbsverzerrungen; Kompatibilität der Revision mit den laufenden Arbeiten der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK; Subkommission Medien und Demokratie).
Schwerpunkt der Teilrevision bildet die Angleichung des Patentgesetzes an die EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen. Ziel ist die Schaffung einheitlicher und klarer Grundsätze für den Schutz biotechnologischer Erfindungen.
Die Änderung des Sortenschutzgesetzes soll es erlauben, das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen zu ratifizieren. Der Schutzbereich soll erweitert werden. Die Schutzdauer wird von 20 auf 25 Jahre erhöht.
Kernstück der Vorlage sind die Revision des Hotel- und Kurortkreditgesetzes und die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus.
Auf Anfang 2003 wird der neue Pass ausgegeben. Der Bundesrat hat die dazu notwendige Ausweisverordnung ausgearbeitet. Die Verordnung konkretisiert das Ausweisgesetz, welches die Rechtsgrundlage für Pass und Identitätskarte bildet. Damit soll die Arbeit der beteiligten Behörden auf Stufe Gemeinde, Kanton und Bund effizient und effektiv geregelt werden. Es werden auch kostendeckende Gebühren für die Ausweise festgelegt.
Mit finanziellen Anreizen sollen ab dem 1. Januar 2004 schwefelfreie Treibstoffe gefördert werden. Ziel ist es, dass sie sich am Markt durchsetzen können.
Heute hat jeder Kanton seine eigene Strafprozessordnung; zudem gibt es drei weitere Strafverfahrensgesetze des Bundes. Die Vereinheitlichung des Strafprozessrechts soll aber nicht nur die Effizienz der Strafverfolgung verbessern, sondern auch die Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit erhöhen.
Die Einführung einer registrierten Partnerschaft soll gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen, ihre Beziehung rechtlich abzusichern. Zudem soll die staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare zur Beendigung von Diskriminierungen sowie zum Abbau von Vorurteilen beitragen.
Die Revision zielt in der Hauptsache auf die Erhöhung der Transparenz bei der Beschaffung von Daten ab. Sie führt für Privatpersonen und Bundesorgane die Pflicht ein, die betroffene Person zu informieren, wenn besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile gesammelt werden.
Grundsätzlich verfolgt das Sprachengesetz zwei Ziele: Einerseits geht es um die Erhaltung und Förderung der Viersprachigkeit unseres Landes als Wesensmerkmal der schweizerischen Eidgenossenschaft und andererseits um die Förderung der Mehrsprachigkeit der Individuen in den Landessprachen mit verständigungspolitischer Zielsetzung.
Im Zentrum der Vorlage steht die Aufhebung der Befristung für die Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer. Beide Steuern machen heute zusammen rund 60% der Fiskaleinnahmen des Bundes aus. Es ist undenkbar, dass der Bund seine Aufgaben in Zukunft ohne diese beiden Einnahmenquellen wird finanzieren können.
Parallel zur Optimierung der Massnahmen sollen die Zahlungsrahmen 2004 bis 2007 für die Landwirtschaft so ausgestaltet werden, dass der Strukturanpassungsprozess möglichst sozialverträglich abläuft.
Der Geltungsbereich des Gesetzes wird auf die tierschützerischen Aspekte der Tierzucht ausgeweitet; zugleich soll die Würde als neues Schutzobjekt eingefügt werden.
Der vorgeschlagene Verfassungsartikel zielt auf eine partnerschaftliche Steuerung des gesamten Hochschulbereichs ab. Ziel der Vorlage ist es, eine tragfähige Verfassungsgrundlage für eine gesamtheitlich konzipierte und landesweit abgestimmte Hochschulpolitik zu schaffen.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die notwendige rechtliche Basis für das neue System "Ausländer 2000" geschaffen werden.
Der Bund will die Kontrolle der technischen Sicherheit für Anlagen, Fahrzeuge und Geräte stärken. Damit die Sicherheit auch künftig gewährleistet ist, wird die Verantwortung der Betreiber genau umschrieben.
Untersuchungen belasteter Standorte sollen künftig vom Kanton bezahlt werden, wenn sich ein solches Areal entgegen der ursprünglichen Annahme als nicht belastet herausstellt. Zudem sollen die Kantone für solche Kosten Abgeltungen des Bundes beanspruchen können. Diese und weitere Änderungen betreffend belastete Standorte schlägt eine Nationalratskommission vor.
Im Vordergrund steht die Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) aller Kundinnen und Kunden sowie die Förderung der Transparenz, des Wettbewerbs und der Effizienz in der Elektrizitätswirtschaft. Insbesondere werden die Rechte und Pflichten der Stromnetzbetreiber geregelt, welche auch künftig über natürliche Monopole verfügen.
Die Änderungen sollen den gezielten Einsatz elektronischer Mittel zur Erleichterung der Ausübung politischer Rechte, die frühere Verteilung des Stimm- und Wahlmaterials und die entsprechend erweiterte Pflicht der Bundeskanzlei zum elektronischen Angebot ermöglichen. Die gesetzliche Verankerung der Parteien durch eine entsprechende Registrierungsmöglichkeit und im Gegenzug entsprechende Erleichterungen können nicht nur Parteien, sondern auch Kantone entlasten.
Seit dem 1. Januar 2000 wird der ETH-Bereich vom Bundesrat mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt. Während die Verordnung zum ETH-Gesetz an diese neuen Gegebenheiten angepasst wurde, stammt das heute gültige ETH-Gesetz aus dem Jahre 1991. Damit fehlt eine ausdrückliche und dauerhafte gesetzliche Grundlage für die neue Führungsart des ETH-Bereichs und existiert der Bedarf nach einer entsprechenden Teilrevision des ETH-Gesetzes.
Mit einer griffigen Drittstaatenregelung und institutionellen Anreizen soll das Asylverfahren effizienter und kostengünstiger werden.
Im Unterschied zum geltenden Recht sehen die neuen Varianten vor, dass die Dauer des Lohnanspruchs selbst dann nicht reduziert werden kann, wenn die Arbeitnehmerin im betreffenden Dienstjahr aus einem anderen Grund als der Niederkunft, beispielsweise wegen Krankheit oder Schwangerschaft, arbeitsverhindert war.