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Die vorgesehene BVO-Änderung steht in direktem Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens und der Einführungsverordnung über den Personenverkehr mit der EG (EVO). Sie wird zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten.
Der Bundesrat misst dem UNO-Beitritt der Schweiz eine grosse Bedeutung bei. Damit kann unser Land seine Interessen im Rahmen der Staatengemeinschaft auch in Zukunft wahren.
Im Zentrum des Entwurfs stehen die Pflichten jener, die gewerbsmässig fremde Vermögenswerte entgegennehmen. Neu müssen diese ihre Kunden aktiv suchen, wenn der Kontakt zu diesen während acht Jahren abgebrochen ist.
Als Sparmassnahmen sieht die Revision insbesondere das Auslaufenlassen der Zusatzrente und die Aufhebung der Härtefallrente mit Ersatz durch die Schaffung eines Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) auch für Bezüger/innen von Viertelsrenten vor.
Dieser Gerichtshof wird zuständig für die Beurteilung von besonders schweren Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes betreffen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Das Abkommen über die Freizügigkeit sieht einerseits die Freizügigkeit für Erwerbstätige (Arbeitnehmer und Selbständige) und für Nichterwerbstätige (Studenten, Rentner und andere Nichterwerbstätige), anderseits aber auch die Liberalisierung von einzelnen Aspekten des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs vor. Die Grundlage für die zwischen der Schweiz und der EG vereinbarte Regelung bildet der freie Personenverkehr wie er im EWG-Vertrag (Art. 48 ff) definiert ist.
Laut Artikel 8 Absatz 4 der Bundesverfassung hat das Gesetz Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vorzusehen. Das Behindertengesetz setzt diesen Auftrag um. Gleichzeitig soll es der Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" als indirekter Gegenentwurf gegenübergestellt werden.
Das Protokoll hat zum Ziel, Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Auslegung und Anwendung der Alpenkonvention oder eines dazugehörenden Protokolls zu regeln.
Der in die Vernehmlassung gegebene Gesetzesentwurf bezweckt, der Öffentlichkeit den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu erleichtern und dadurch die Transparenz der Verwaltung zu fördern. Jeder Person soll ein sogenanntes "Recht auf Zugang" zustehen, d. h. sie kann verlangen, dass ihr Einsicht in amtliche Dokumente oder Auskunft über solche Dokumente gewährt wird. Damit soll für die Bundesverwaltung das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt eingeführt werden.
Vorgeschlagen wird insbesondere die Einführung einer überbetrieblichen Förderkomponente sowie die Straffung und Entflechtung des bestehenden Instrumentariums.
Die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung steht im Zeichen grösserer Steuergerechtigkeit für Ehepaare und Familien. Die Notwendigkeit einer Reform ergibt sich aus der stetigen Änderung der Familienstrukturen in den letzten drei Jahrzehnten.
Ergänzende Vernehmlassung zu folgenden Themen: Aufhebung des Kontrahierungszwanges, Vollstreckung der finanziellen Verpflichtungen der Versicherten gegenüber den Versicherern, Rückgriffsrecht des Wohnkantons.
Das vorgeschlagene Modell sieht einerseits die Aufhebung der Eigenmietwert-Besteuerung und andererseits den Verzicht auf die Abzüge der Liegenschafts-Unterhaltskosten und der privaten, auf dem Wohneigentum lastenden Schuldzinsen vor.
Zur Diskussion steht eine Lockerung des Verbots von Telefonaufzeichnungen durch Gesprächsteilnehmer. So soll neben der Aufzeichnung von Notrufen für Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitsdienste auch straflos sein, wer als Teilnehmer eines beteiligten Anschlusses Fernmeldegespräche aufzeichnet, sofern zuvor alle Gesprächsteilnehmer hinreichend über die Aufzeichnung informiert worden sind. Weiter dürfen Teilnehmer eines beteiligten Anschlusses eingehende Fernmeldegespräche aufzeichnen, sofern die Aufzeichnungsmöglichkeit aus den Teilnehmerverzeichnissen ersichtlich ist.
Das vorgeschlagene Bundesgesetz dient dazu, internationale Sanktionen nicht militärischer Art, welche von der UNO, der OSZE, anderen internationalen Organisationen oder den wichtigsten schweizerischen Handelspartnern erlassen worden sind und die von der Schweiz mitgetragen werden, durch den Erlass entsprechender Massnahmen in der Schweiz durchzusetzen.
Die Verordnung regelt die Finanzhilfe des Bundes und sieht vor allem folgende Integrationsziele vor: Die Vertrautheit der Ausländerinnen und Ausländer mit den staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen in der Schweiz ist zu fördern. Das Zusammenleben auf der Basis gemeinsamer Grundwerte und Verhaltensweisen ist zu erleichtern. Es gilt, günstige Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Chancengleichheit und die Teilnahme am Gesellschaftsleben zu schaffen.
Der Entwurf enthält Vorschläge zur Betriebsdauer der bestehenden Kernkraftwerke, ein Verbot der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente und Vorschriften zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle sowie deren Finanzierung. Er sieht für neue Kernkraftwerke das fakultative Referendum vor.
Der Vorschlag beruht auf einer Initiative von Nationalrat Jost Gross. Er betrifft Sachverhalte, die in letzter Zeit wiederholt Aufsehen erregt haben: Einerseits die Veräusserung eines Betriebes oder eines Betriebsteils aus der Konkursmasse eines zahlungsunfähigen Unternehmens, andererseits den Betriebsübergang anlässlich einer Fusion des Betriebsträgers mit einem andern Unternehmen oder mit einer Unternehmensgruppe.
Das neue Stauanlagengesetz soll die grundlegenden Vorschriften über die Sicherheit von Stauanlagen, die Aufsicht über diese Werke und die Haftung der Inhaberinnen und Inhaber der Stauanlagen enthalten, wobei die Haftungsbestimmungen verschärft und die Deckung der Haftpflicht speziell geregelt werden sollen. Das neue Gesetz soll das Wasserbaupolizeigesetz vom 22. Juni 1877 ersetzen.
Die Kantone sollen das Recht, aber nicht die Verpflichtung haben, in ihren Steuergesetzen vorzusehen, dass Bauspareinlagen bei einer Bank im Rahmen der freien Vorsorge (Säule 3b) von natürlichen Personen bei der Einkommenssteuer abgezogen werden können.
Das Gesetz wird den Bereich der Transplantationsmedizin erstmals in der ganzen Schweiz einheitlich und umfassend regeln. Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit bei der Anwendung der Transplantationsmedizin beim Menschen.
Das Protokoll Verkehr hat zum Ziel, eine für den Alpenraum nachhaltige Mobilität sicherzustellen, die für Menschen, Tiere und Pflanzen erträglich ist. Um dieses Ziel zu verwirklichen, soll die Benutzung der umweltverträglichen Verkehrsmittel, insbesondere durch die Verbesserung der alpenquerenden Eisenbahnachsen, begünstigt werden. Ausserdem sollen im Grundsatz keine "neuen hochrangigen, alpenquerenden Strassen" gebaut sowie das Prinzip der Kostenwahrheit verwirklicht werden.
Der 1985 eingeführte Schweizer Pass muss aus Sicherheitsgründen ersetzt werden. Er zeichnet sich zwar nach wie vor durch hohe Fälschungssicherheit aus, Totalfälschungen sind selten. Der neue Pass wird 2003 eingeführt und wird dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
Unter der Bezeichnung "Infostar" soll voraussichtlich ab dem Jahr 2002 eine Informatiklösung zur Führung der Zivilstandsregister gesamtschweizerisch eingeführt werden.
Die rein "technische" Anpassung des AVIG beschränkt sich primär auf die Stellung der Vollzugsorgane und deren Entschädigung und Verantwortlichkeit.