Quelle
fedlex.admin.ch

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Abgeschlossen
6. März 2000 - 15. Juni 2000

Kernenergiegesetz (KEG)

Der Entwurf enthält Vorschläge zur Betriebsdauer der bestehenden Kernkraftwerke, ein Verbot der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente und Vorschriften zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle sowie deren Finanzierung. Er sieht für neue Kernkraftwerke das fakultative Referendum vor.