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Der Bund hat per 1. Mai 2017 ein totalrevidiertes Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, SR 817.0) in Kraft gesetzt. Diese Änderung des Bundesrechtes gibt Anlass zu einer Revision der kantonalen Ausführungsbestimmungen zum Vollzug des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Konkret soll das kantonale Recht verschlankt und in einer neuen Einführungsverordnung zum Lebensmittelgesetz (EV LMG) zusammengefasst werden.
Im November 2021 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Pflegeinitiative angenommen. Der Bundesrat wird den daraus erfolgten Verfassungsauftrag in zwei Etappen umsetzen. Das Departement für Finanzen und Soziales hat ein Vorgehenskonzept in die Vernehmlassung gegeben, damit die Initiative im Thurgau rasch umgesetzt werden kann.
Die Totalrevision des Gütertransportgesetzes, die 2016 in Kraft trat, war noch nicht von den aktuellen Anstrengungen zur Erreichung der Klimaziele und unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit geprägt. Davon ausgehend wurden zwei grundlegende Stossrichtungen und Varianten für die Weiterentwicklung des Güterverkehrs erarbeitet. Diese beiden Varianten werden mit dieser Vernehmlassung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen vorgestellt, die unterschiedlichen Auswirkungen beschrieben und zwei Vorschläge für die Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen unterbreitet.
Der Bundesrat und das Parlament hatten mit der Revision des Jagdgesetzes eine präventive Regulierung des Wolfes vorgeschlagen. Im Herbst 2020 lehnte die Bevölkerung in einer Volksabstimmung diese Anpassung des Jagdgesetzes ab. Um die Situation in den Gebieten mit zunehmendem Wolfbestand kurzfristig zu entschärfen, hat der Bundesrat im Auftrag des Parlaments (Motionen UREK-N 20.4340, UREK-S 21.3002) die Jagdverordnung für den Alpsommer 2021 angepasst. Mit dieser Anpassung können die Kantone rascher in Wolfsbestände eingreifen.
Mit einer Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes soll es ermöglicht werden, dass bei einem Abbruch und Wiederaufbau einer altrechtlichen Wohnung eine Erweiterung der Hauptnutzfläche um maximal 30 Prozent, die Schaffung zusätzlicher Wohnungen und Gebäude sowie eine Standortverschiebung auf demselben Grundstück möglich ist. Zudem sollen bei der Erweiterung bestehender Wohnungen neu zusätzliche Wohnungen geschaffen werden können, sofern die vorbestehende Hauptnutzfläche nicht um mehr als 30 Prozent überschritten wird.
Die Änderung des Filmgesetzes (SR 443.1), welche in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 angenommen wurde, zieht Anpassungen der bestehenden Filmverordnung (SR 443.11) nach sich. Zudem erfordert es eine neue Verordnung mit Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der europäischen Quote und der Investitionspflicht in das Schweizer Filmschaffen. Die neue Verordnung über die Quoten- und Investitionspflicht im Film (FQIV) richtet sich an die Fernseh- und Abrufdienste. Die Bestimmungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Das Konzept öffentlicher Regionalverkehr 2018–2022 und das Leitbild 2011–2022, das die strategischen Grundsätze enthält, laufen Ende Jahr aus. Neu wurden die strategischen Grundsätze in das öV-Konzept 2024–2029 integriert. Das hat den Vorteil, dass Leitbild und Konzept eine starke Einheit bilden und die Ziele im sich rasch ändernden Umfeld wieder überprüft und im nächsten öV-Konzept 2030–2035 aktualisiert werden können.
Die Geoinformation und die amtliche Vermessung sind derzeit in zwei unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Dies entspricht jedoch nicht mehr der Systematik auf Bundesebene. Zudem ist das Gesetz über die amtliche Vermessung bereits bald zwanzig Jahre alt, und viele seiner Artikel müssen aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht werden. Es enthält auch zahlreiche Bestimmungen technischer oder administrativer Natur, die in den Vollzugsbestimmungen enthalten sein sollten. Angesichts dessen hat der Staatsrat in seiner Sitzung vom 2. November 2022 die Ermächtigung erteilt, eine Gesamtrevisionsvorlage für die Gesetzgebung über Geoinformation und die amtliche Vermessung in die Vernehmlassung zu schicken. Das «Vernehmlassungspaket» umfasst den Vorentwurf des Gesetzes über Geoinformation, den Entwurf der Verordnung über Geoinformation mit zwei Anhängen sowie den Entwurf der Verordnung über die amtliche Vermessung. Diese Vorlagen sowie die dazugehörigen erläuternden Berichte sind bis zum 17. Februar 2023 in Vernehmlassung.
In occasione della seduta del 16 marzo 2022, lo scrivente Consiglio di Stato ha deciso di costituire un gruppo di lavoro con il compito di proporre riflessioni a livello legale, pratico e procedurale per sviluppare il settore degli esercizi alberghieri e della ristorazione, l motivi alla base di questa volontà sono molteplici e spaziano dalla volontà di liberalizzare il settore, concedendo maggior flessibilità e libertà imprenditoriale, all'alleggerimento dell'l'impalcatura normativa, al rafforzamento della tutela della salute e dell'ordine pubblici nonché l'adeguamento della legge all'evoluzione del settore e ai mutamenti sociali, tenendo conto anche delle problematiche sorte con la pandemia da Covid-19.
Il gruppo di lavoro, coordinato dal Dipartimento delle istituzioni e composto da rappresentanti della Polizia cantonale, del Laboratorio cantonale, di HotellerieSuisse Ticino, di GastroTicino e di un deputato del Gran Consiglio, ha approfondito e sviluppato un progetto di legge che tenesse conto di tutte le criticità emerse nel corso degli anni e che, allo stesso tempo, fosse efficace e pragmatico.
Ritenuto che le ipotizzate modifiche potranno avere un effetto importante sui vari attori del settore coinvolti, con la presente siamo perciò a sottoporvi in procedura di consultazione il progetto di messaggio governativo di modifica di detta legge affinchè possiate esprimere le vostre osservazioni.
La stessa permetterà infatti all'Esecutivo cantonale di allestire la propria presa di posizione tenendo conto, in modo particolare, delle considerazioni che perverranno da coloro che le normative le dovrebbero concretamente applicare.
Dienstleitende der Armee, im Zivildienst, Zivilschutz und bei «Jugend und Sport» sollen ihre Ansprüche auf Erwerbsersatzleistungen künftig in einem digitalen Verfahren geltend machen. Für die Bearbeitung der Daten und den Betrieb des Informationssystems sind verschiedene gesetzliche Anpassungen erforderlich.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird ein Fonds geschaffen, der für die aktuelle Programmperiode von Horizon Europe die Mittel zugunsten der Schweizer Forschung besser absichern soll. Damit soll eine ähnlich stabile Finanzierungsgrundlage wie im Fall einer Assoziierung erzielt werden. Der zeitlich befristete Fonds trägt den Namen «Horizon-Fonds» und soll bestehen, solange sich die Schweiz nicht am gesamten EU-Rahmenprogramm für Forschung und Exzellenz Innovation (Horizon Europe, Euratom-Programm, ITER und Digital Europe Programme) beteiligen kann.
Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist von grosser Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein Beitrag an einen Arbeitsmarkt, der zunehmend von fehlenden Arbeitskräften geprägt ist. Sie beugt sozialen Spannungen vor und verhindert hohe Kosten wegen wirtschaftlicher Unselbständigkeit. Eine herausragende Rolle haben dabei die Regelstrukturen: Schulen und Unternehmen, das Alltagsleben, Vereine, Behörden und viele Institutionen mehr. Für Menschen mit erhöhtem Integrationsbedarf, etwa wegen schlechten Deutschkenntnissen, sind jedoch ergänzende Angebote wie Sprachkurse oder Beratungen nötig.
Die Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) sind Grundlage dieser spezifischen Integrationsförderung. Sie haben 2014 gestartet, die aktuell laufende zweite Programmperiode KIP 2bis endet 2023. Für die Programmperiode KIP 3 von 2024–2027 beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 16,4 Millionen Franken mit einem Kantonsanteil von 7,92 Millionen Franken.
Inhaltlich ist mit KIP 3 eine Weiterentwicklung ohne fundamentale Neuausrichtung vorgesehen. Die staatliche Integrationsförderung bietet nach wie vor einen klaren Mehrwert, ist zweckmässig und weist ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aus. Bei den Deutschkursen ist die Nachfrage nicht zuletzt wegen den Integrationsbestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes deutlich gestiegen. Zudem hat das KIP bisher nur Sprachkurse bis zum Niveau GER A2 unterstützt. Der heutige Arbeitsmarkt verlangt aber oft bessere Sprachkenntnisse, was mit weitergehenden Kursen berücksichtigt werden soll. Um die steigende Nachfrage zu decken, sollen mehr und intensivere Deutschkurse angeboten werden.
Mehraufwand fällt zudem bei der weiteren Regionalisierung der Integrationsarbeit an. Bisher haben sich über 60 Gemeinden zu Regionalen Integrationsfachstellen (RIF) zusammengeschlossen, welche die Integrationsangebote koordinieren. Der Kanton beteiligt sich dabei konzeptionell und finanziell, so sind die RIF eine Erfolgsgeschichte der Zusammenarbeit. Weitere RIF sind in Planung, weshalb zusätzliche Mittel notwendig sind.
Aufgrund des ausgewiesenen Mehrbedarfs bei den Sprachkursen und für die RIF wird eine Erhöhung des jährlichen Finanzierungsrahmens um brutto Fr. 700'000.– beantragt.
Einen besonders grossen Integrationsbedarf haben in der Regel vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge. Für diesen Personenkreis wurde 2019 die Integrationsagenda Schweiz (IAS) mit intensiverer Begleitung und Massnahmen lanciert. Diese wird durch die Integrationspauschale des Bundes finanziert. Die Umsetzung der IAS erfolgt aber ebenfalls im Rahmen des KIP.
Die Verordnung zum Planungs- und Baugesetz wurde 2018 totalrevidiert. Seither hat sich in der Praxis und auch anhand konkreter Anfragen aus der Bevölkerung gezeigt, dass punktuell Änderungsbedarf bei der totalrevidierten V PBG besteht. Auch die Gemeinden haben im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur anstehenden Ortsplanungsrevision auf einen Anpassungsbedarf u. a. betreffend Verfahrensfragen hingewiesen.
Il Consiglio di Stato ha licenziato il Messaggio per una nuova legge che unisce, rafforza ed estende la Legge sul sostegno e il coordinamento delle attività giovanili e la Legge sul promovimento e il coordinamento delle colonie di vacanza attraverso un unico testo normativo. La nuova legge intende promuovere le attività ideate e realizzate dai giovani, con i giovani e per i giovani.
Elaborato nell’ambito di un processo partecipativo che ha visto come protagonisti i giovani, i Comuni, gli enti e le associazioni che operano nel settore e le Commissioni per la gioventù e per le colonie di vacanza, la nuova Legge per i giovani e per le colonie, posta in consultazione nel 2023, è ampiamente condivisa e intende favorire le pari opportunità, l’inclusione, la solidarietà, la sostenibilità e la coesione sociale incoraggiando la partecipazione dei bambini e dei giovani alla vita pubblica. Il Messaggio sarà sottoposto al Gran Consiglio affinché il nuovo disegno di legge possa essere discusso e approvato dal Parlamento.
Die korrekte und einheitliche Anwendung des Schengen-Besitzstands in allen beteiligten Staaten ist eine wesentliche Voraussetzung für das gute Funktionieren des Schengen-Raumes. Die Schengen-Evaluierung stellt ein wichtiges Instrument dar, dieses Ziel zu erreichen. Mit der Verordnung (EU) 2022/922 wird die bisherige Rechtsgrundlage für die Schengen-Evaluierung (Verordnung (EU) Nr. 1053/2013) ersetzt und inhaltlich überarbeitet. Ziel ist es, den Mechanismus zur Überprüfung der Anwendung des Schengen-Beistands wirksamer, flexibler und effizienter zu machen, ohne an den bestehenden Grundprinzipien (Bewertung unter Gleichgestellten, «Peer-to-peer») oder dem grundsätzlichen Ablauf zu rütteln. Dennoch werden einige wichtige Neuerungen eingeführt, die u.a. zu einer erheblichen Verkürzung der Verfahrensdauer, zu einer zur Erhöhung der Verfügbarkeit der Sachverständigen sowie zu einem erhöhten und gezielten Einsatz von unangekündigten und thematischen Evaluierungen führen. Die erhöhte politische Aufmerksamkeit, die der Anwendung des Mechanismus im Rat der EU zuteilwerden wird, soll dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit des Schengen-Raumes zu sichern («Schengen Governance»).
Die vorgeschlagenen Rechtsänderungen dienen in erster Linie der Klärung von Praxisfragen und der Vereinfachung des Beurkundungswesens. Unter anderem soll bezüglich Beurkundungsbefugnis und beruflicher Befähigung der Zugang erweitert und vereinfacht werden. Die Ausstandsbestimmungen sollen praxistauglicher gestaltet werden. Die Aktenführung und das Beurkundungsverfahren sind im Hinblick auf die digitale Arbeit zu aktualisieren. Verschiedene Rechtsänderungen – unter anderem die Streichung der relativen Verjährungsfrist – sollen zudem den Bereich der Verantwortlichkeit erweitern. Damit soll der Schutz der Kundschaft von Urkundspersonen weiter gestärkt werden.
Aufgrund von politischen Vorstössen und Umfragen bei den Teilnehmenden von Notariatsprüfungen ist ferner vorgesehen, die Zulassungsvorschriften und die Durchführung zu verbessern, und zwar sowohl für die Prüfungsteilnehmenden als auch für die Expertinnen und Experten. Mit der vorgesehenen Lockerung der Zulassungsvoraussetzungen zur Erlangung der Beurkundungsbefugnis im Kanton Aargau soll die Anzahl der Dienstleistungsanbietenden künftig erhalten werden. Denn aufgrund der Demographie ist in den nächsten Jahren tendenziell mit einem Rückgang zu rechnen.
Der Kanton Glarus hat beim Bund das Gesuch gestellt, das eidgenössische Jagdbanngebiet Kärpf um den Perimeter des touristischen lntensiverholungsgebietes in Elm zu verkleinern und als Ersatz ein neues Jagdbanngebiet im Chrauchtal auszuscheiden. Der Regierungsrat hat das Departement Bau und Umwelt beauftragt, diverse Verordnungen und Beschlüsse anzupassen. Zudem besteht in den eidgenössischen Jagdbanngebieten ein Routengebot für Schneesportaktivitäten, das heisst das Verlassen von offiziellen Pisten, Loipen und Ski- und Schneeschuhrouten (Schneesportrouten) ist verboten (Art. 5 Abs. 1 Bst. g Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete). Dieses Verbot dient dem Schutz der Wildtiere vor Störung und Beunruhigungen. Der Kanton muss die offiziellen Schneesportrouten rechtsverbindlich festlegen. Dies ge- schieht in Form einer Allgemeinverfügung.