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Mit dem Entwurf für eine Teilrevision der Raumplanungsverordnung (RPV) sollen die Veränderungsmöglichkeiten für altrechtliche Bauten ganz allgemein geringfügig angepasst werden: Einerseits wird klargestellt, dass Erweitungen wenn möglich innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens erfolgen sollen und dass bei Wohnbauten höchstens eine zusätzliche Wohneinheit geschaffen werden darf. Zudem wird geklärt, in welchem Ausmass Gebäude verändert werden dürfen, die ursprünglich landwirtschaftlich genutzt wurden, aber inzwischen für diesen Zweck nicht mehr benötigt werden.
Die Änderung des Sortenschutzgesetzes soll es erlauben, das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen zu ratifizieren. Der Schutzbereich soll erweitert werden. Die Schutzdauer wird von 20 auf 25 Jahre erhöht.
Kernstück der Vorlage sind die Revision des Hotel- und Kurortkreditgesetzes und die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus.
Im Zentrum der Vorlage steht die Aufhebung der Befristung für die Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer. Beide Steuern machen heute zusammen rund 60% der Fiskaleinnahmen des Bundes aus. Es ist undenkbar, dass der Bund seine Aufgaben in Zukunft ohne diese beiden Einnahmenquellen wird finanzieren können.
Im Vordergrund steht die Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) aller Kundinnen und Kunden sowie die Förderung der Transparenz, des Wettbewerbs und der Effizienz in der Elektrizitätswirtschaft. Insbesondere werden die Rechte und Pflichten der Stromnetzbetreiber geregelt, welche auch künftig über natürliche Monopole verfügen.
Das zur Stellungnahme unterbreitete Wohnraumförderungsgesetz soll das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 ablösen.
Hauptpunkte des Revisionsentwurfs sind eine klarere Regelung des Verfahrens der Zulassung zum Zivildienst und der Zulassungsvoraussetzungen, sowie die Reduktion der Dauer des Zivildienstes. Zudem soll im Gesetz geregelt werden, welche Ziele die Zivildiensteinsätze erfüllen sollen.
Auch ohne Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft ist die Schweiz als Land inmitten des EU-Binnenmarktes darauf angewiesen, im Interesse der Wirtschaft und des Tourismus den Personen- und Warenverkehr rechtlich wie die EU zu behandeln.
Das geltende Verfahren bei Insolvenz von Banken muss überprüft und den heutigen Gegebenheiten angepasst werden.
Das Gesetz sieht vor, dass der Service public im Rundfunk weiterhin von einer starken SRG erbracht wird, während die privaten Radio- und Fernsehveranstalter künftig mehr Freiheiten erhalten.
Post und Swisscom AG, die aus der ehemaligen Monopolistin PTT hervorgegangen sind, behaupten sich zwar seit 1998 in einem liberalisierten Umfeld. Sowohl der Post- wie auch der Telekommunikationsmarkt haben jedoch seither eine Dynamik entwickelt, die nach einer raschen Erweiterung des Spielraums der zwei Unternehmen ruft.
Die Schwarzarbeit führt zu zahlreichen Problemen (namentlich Mindereinnahmen der öffentlichen Hand, Wettbewerbsverzerrungen, Gefährdung des Arbeitnehmerschutzes). Sie muss deshalb sowohl aus wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, rechtlichen wie ethischen Gründen bekämpft werden.
Die vorliegende Revision soll die Wettbewerbskommission in die Lage versetzen, bei kartellrechtlichen Verstössen direkte Sanktionen zu verfügen.
Mit dieser Vorlage soll die Finanzierung der Versicherung langfristig sichergestellt werden. Neben zahlreichen Einzelfragen werden vom Revisionsentwurf die folgenden zwei Hauptpunkte betroffen: Finanzierung und Arbeitslosenentschädigung.
Es werden zwei Varianten in die Vernehmlassung gegeben: die zeitlich begrenzte Verwendung für Bildungsmassnahmen kombiniert mit Überbrückungsleistungen im Bereich der AHV oder aber der Abbau öffentlicher Schulden.
Vorgeschlagen wird insbesondere die Einführung einer überbetrieblichen Förderkomponente sowie die Straffung und Entflechtung des bestehenden Instrumentariums.
Die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung steht im Zeichen grösserer Steuergerechtigkeit für Ehepaare und Familien. Die Notwendigkeit einer Reform ergibt sich aus der stetigen Änderung der Familienstrukturen in den letzten drei Jahrzehnten.
Das vorgeschlagene Bundesgesetz dient dazu, internationale Sanktionen nicht militärischer Art, welche von der UNO, der OSZE, anderen internationalen Organisationen oder den wichtigsten schweizerischen Handelspartnern erlassen worden sind und die von der Schweiz mitgetragen werden, durch den Erlass entsprechender Massnahmen in der Schweiz durchzusetzen.
Die Kantone sollen das Recht, aber nicht die Verpflichtung haben, in ihren Steuergesetzen vorzusehen, dass Bauspareinlagen bei einer Bank im Rahmen der freien Vorsorge (Säule 3b) von natürlichen Personen bei der Einkommenssteuer abgezogen werden können.
Die rein "technische" Anpassung des AVIG beschränkt sich primär auf die Stellung der Vollzugsorgane und deren Entschädigung und Verantwortlichkeit.
Die Vorschläge der Ständerats- Kommission für Rechtsfragen enthalten Änderungen und Ergänzungen der Bundesgesetze über die direkte Bundessteuer (DBG) und über die Harmonisierung der direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden (StHG). Künftig sollen natürliche Personen einmal in ihrem Leben und juristische Personen alle 30 Jahre die Möglichkeit haben, ihre steuerlichen Verfehlungen selbst anzuzeigen.
Die Landesregierung befürwortet den teilweisen Umbau der heutigen bundesstaatlichen Zuständigkeiten und Finanzströmen als zentrales staatspolitisches Anliegen. Im Sinne des Berichts soll die Subsidiarität wieder in den Vordergrund gestellt werden, wonach im föderalistischen Staat die obere Ebene nur tut, was die untere Ebene nicht kann.
Der Vorentwurf für eine Revision der GmbH hat zum Ziel, das Recht der GmbH an die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) anzupassen, die GmbH mit dem revidierten Aktienrecht zu harmonisieren und die Richtlinien der Europäischen Union im Bereich des Gesellschaftsrechts zu berücksichtigen. Die Revision ist in den Zielen des Bundesrates enthalten und soll namentlich der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dienen.
Der Entwurf dieser Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, welches das seit dem 1. Januar 1995 geltende, anstelle des ordentlichen Gesetzgebers vom Bundesrat erlassene Mehrwertsteuerrecht ablösen soll.
Die vier Gesetze sollen zu Gunsten einer administrativen Entlastung der Wirtschaft entflechtet und harmonisiert werden.