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Die Anhörungsvorlage enthält Anpassungen an 9 landwirtschaftlichen Verordnungen des Bundesrates sowie zwei Erlassen des WBF und eine Verordnung des BLW. Schwergewichtig werden administrative Vereinfachungen im Vollzug des Landwirtschaftsgesetzes vorgeschlagen.
Die Vorlage enthält einen Entwurf für einen Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 und eine Beschreibung der auf Verordnungsstufe geplanten Anpassungen.
Die Anhörungsvorlage enthält Anpassungen an 17 landwirtschaftlichen Verordnungen des Bundesrates sowie zwei Erlassen des WBF und einem des BLW. Schwergewichtig werden administrative Vereinfachungen im Vollzug des Landwirtschaftsgesetzes und Anpassungen bei den Standardarbeitskräften vorgeschlagen.
Der direkte Gegenentwurf nimmt das Anliegen der Ernährungssicherheit auf, anerkennt den Beitrag der inländischen Produktion und bettet diesen in ein umfassendes und kohärentes Gesamtkonzept ein. Dazu gehören neben der nachhaltigen Inlandproduktion auch die Bedeutung der Produktionsgrundlagen (insbesondere des Kulturlands), der Wettbewerbsfähigkeit der Wertschöpfungskette, der Lebensmittelimporte und des ressourcenschonenden Konsums für die Ernährungssicherheit.
Die Anhörungsvorlage enthält Anpassung an acht landwirtschaftlichen Verordnungen des Bundesrates sowie je ein Erlass des WBF und des BLW. Vorgeschlagen werden vor allem Optimierungen für den Vollzug des Landwirtschaftsgesetzes. Betroffen sind insbesondere die Beitragsberechtigung für Direktzahlungen, GVE-Faktoren für Bisons, Importkontingente Eier und Brotgetreide, die Tierzuchtbeiträge und eine Erweiterung der Deklarationspflicht von nichthormonellen Leistungsförderern.
Zur Aufrechterhaltung der inhaltlichen Gleichwertigkeit mit dem Recht der EU, zu welcher sich die Schweiz im Veterinäranhang zum Landwirtschaftsabkommen verpflichtet hat, müssen die geltenden Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten materiell geringfügig angepasst werden. Gleichzeitig sollen diese im Aufbau überarbeitet und neu nach der Herkunft von Sendungen (EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen bzw. Drittstaaten) bei der Ein- und Durchfuhr bzw. nach der Bestimmung der Sendungen bei der Ausfuhr strukturiert werden.