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Die Entwicklung von multimodalen Mobilitätsdienstleistungen soll unterstützt werden, um das Verkehrsangebot zielgerichtet zu optimieren. Der Bund wirkt darauf hin, die Verfügbarkeit von Daten und Vertriebssystemen zu verbessern. In diesem Sinne wird der Vertrieb von Mobilitätsdienstleistungen im öffentlichen Verkehr unter festgelegten Rahmenbedingungen auch für Mobilitätsvermittler ausserhalb des öV ermöglicht.
Aufnahme der Spitallandeplätze und Landestellen zur Hilfeleistung in die Aussenlandeverordnung. Verschiedene Anpassungen aufgrund der Erfahrungen im Vollzug.
Wichtigste Themen:
Der Kanton Basel-Stadt rechnet bis ins Jahr 2035 mit einer Zunahme der Arbeitsplätze und der Bevölkerung. Diese Entwicklung muss einhergehen mit einer stadtgerechten Mobilität, die platzsparend, umweltfreundlich, kosteneffizient und verkehrssicher ist. Der kantonale Richtplan wurde diesbezüglich überprüft und aktualisiert. Gleichzeitig wurde der Teilrichtplan Velo aktualisiert und ein Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege erarbeitet.
Anpassungen von gesetzlichen Grundlagen sowie veränderte Anforderungen und Bedürfnisse machen es notwendig, dass die seit 2010 geltenden Vorgaben an die Unternehmen angepasst werden müssen.
Bundesbeschluss des Parlaments mit dem Auftrag an den Bundesrat, die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und eines neues bodengestützten Systems zur Luftverteidigung mit einem Finanzvolumen von maximal 8 Milliarden Franken zu planen.
Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass Strassenparkplätze in Zukunft eine Auslastung von 90 bis 95% aufweisen sollen. Heute liegt die Auslastung vor allem in den dichten Wohnquartieren abends teilweise über 100%. Dank der tieferen Auslastung soll insbesondere der Parksuchverkehr reduziert werden. Um das Ziel zu erreichen, möchte der Regierungsrat sowohl private Quartierparkings wirksamer fördern als auch die Parkgebühren im Strassenraum angemessen erhöhen.
Mit der Vorlage unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten das aktualisierte Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen) und weist die grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz aus. Gestützt darauf beantragt er einen Verpflichtungskredit für die grösseren Vorhaben, für die Erweiterungsprojekte des Ausbauschrittes 2019 und für die planerische Konkretisierung der übrigen Erweiterungsprojekte des STEP Nationalstrassen. Weiter beantragt er für die Jahre 2020-2023 einen Zahlungsrahmen für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen sowie für deren Ausbau (im Sinne von Anpassungen).
Wichtigste Themen:
Der Regierungsrat hat den Synthesebericht des regionalen Gesamtverkehrskonzepts Ursern (rGVK U) für die Vernehmlassung freigegeben. In der Beilage finden Interessierte Personen den Bericht mit Massnahmen, um das gesamte Verkehrssystem im Urserntal in geeigneter Form weiterzuentwickeln, damit die beabsichtigte nachhaltige Raumentwicklung gemäss Richtplan möglich wird.
Das Arbeitszeitgesetz wurde teilrevidiert. Am 17. Juni 2016 fand die Schlussabstimmung der Teilrevision AZG im National- und Ständerat statt. Gestützt darauf ist nun auch die AZGV zu revidieren. Diese wird voraussichtlich zusammen mit der Revision des AZG im Dezember 2018 (zum Fahrplanwechsel) in Kraft treten. Die Hauptpunkte der Revision sind: Anpassungen an das teilrevidierte Gesetz, Anpassungen an die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung und Ausnahmebestimmungen für besondere Verhältnisse.
Im Bundesbeschluss über das strategische Entwicklungsprogramm der Bahninfrastruktur (STEP) zum Ausbauschritt 2025 (AS 2025) hat das Parlament dem Bundesrat den Auftrag erteilt, bis 2018 eine Botschaft über einen nächsten Ausbauschritt vorzulegen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat hierzu in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Bahnen und der Güterverkehrsbranche den Ausbauschritt für die Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) erarbeitet.
Die Kantonsstrasse K242 führt von Aarau über Suhr und Gränichen durch das Wynental bis zur Kantonsgrenze Luzern südlich Menziken. Sie stellt die regionalen Verkehrsbeziehungen im Wynental sicher und ist ein wichtiges Element im Kantonsstrassennetz. In Unterkulm Nord wurde in den 1990er-Jahren die Eigentrassierung (Verlegung des Bahntrassees weg von der Strasse) der Wynental- und Suhrentalbahn (WSB) realisiert. Zwischen dem Bahnhof Unterkulm Nord bis zur Gemeindegrenze Oberkulm befindet sich die WSB jedoch im Strassenraum der K242.
Das Projekt beinhaltet die nötigen Sanierungsarbeiten, die Eigentrassierung der WSB und den Umbau des Knotens K242 Hauptstrasse/K237 Böhlerstrasse in eine Kreisverkehrsanlage. Weiter sind an den Rad- und Fusswegverbindungen Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vorgesehen. Die Bahnübergänge müssen den aktuellen Vorschriften des Bundes entsprechend gesichert und saniert werden. Die Sanierung der K237 Böhlerstrasse Richtung Westen ist Gegenstand eines separaten Projekts.
Die Kosten sind auf 22,37 Millionen Franken veranschlagt. Sie teilen sich auf in einen Bahnanteil von 9,7 Millionen Franken und einen Strassenanteil von 12,67 Millionen Franken. Der Bahnanteil wird zulasten der Spezialfinanzierung öV-Infrastruktur finanziert, sofern diese Spezialfinanzierung nicht oder noch nicht in Kraft getreten ist zulasten der Strassenrechnung. Er reduziert sich im selben Umfang, in dem sich der Bund an der Finanzierung des Bahnanteils beteiligt oder diese übernimmt. Vom Strassenanteil entfallen 3,67 Millionen Franken auf die Gemeinde Unterkulm und 9,0 Millionen Franken auf den Kanton (Strassenrechnung).
Im kantonalen Richtplan sind die Eigentrassierung Unterkulm Mitte als Zwischenergebnis und die Eigentrassierung Unterkulm Süd als Vororientierung eingetragen. Gleichzeitig mit der Kreditbewilligung soll das Vorhaben durch Beschluss des Grossen Rats im Richtplan festgesetzt werden.
Parallel zur Kreditvorlage und Richtplananpassung wird das Genehmigungsverfahren betreffend das Bauprojekt gemäss § 95 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) eingeleitet. Dazu erfolgt Ende Oktober 2017 eine separate Publikation und werden die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle während 30 Tagen in der Gemeinde Unterkulm öffentlich aufgelegt. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist gemäss separater Publikation einzureichen. Eingaben zur Kreditvorlage und Richtplananpassung sind zu trennen von Einwendungen gegen das Bauprojekt.
Mit der Vorlage werden die Motionen Ritter 13.3196 und Regazzi 13.3023 erfüllt, welche eine vertiefte Prüfung des Revisionsbedarfs des EntG forderten. Das Gesetz hat sich grundsätzlich bewährt, es soll aber auf das Koordinationsgesetz abgestimmt werden. Ziel der Gesetzesrevision ist es, das EntG so anzupassen, dass es auf den heutigen Regelfall des kombinierten Plangenehmigungs- und Enteignungsverfahrens für die Bewilligung von Infrastrukturanlagen zugeschnitten ist. Die Vorlage wird weiter als Anlass genommen, verschiedene Regelungen den heutigen Bedürfnissen anzupassen.