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Das vorliegende Modell eines neuen Finanzausgleichs soll die ineffiziente, unübersichtliche und kostenintensive Verflechtung von Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströmen zwischen Bund und Kantonen entwirren. Bund und Kantone erhalten stufengerechte Aufgaben, die Kantone werden finanziell gestärkt und ihr Handlungsspielraum wird beträchtlich erweitert.
Mit der vorgesehenen Änderung sollen die gesetzlichen Grundlagen für eine nachhaltige Finanzierung der Abwasser- und Abfallanlagen geschaffen werden. Anstelle von Bundessubventionen soll das Verursacherprinzip mit kostendeckenden Gebühren treten.
Bei der Unidroit-Konvention handelt es sich um einen Staatsvertrag, der die Bedingungen für die Rückgabe bzw. Rückführung von gestohlenen bzw. rechtswidrig ausgeführten Kulturgütern sowie den Mechanismus des Verfahrens festlegt. Er ist direkt anwendbar und bedarf keiner innerstaatlichen Durchführung in gesetzgeberischer Hinsicht.
Ziel der Gesetzesrevision ist, das schweizerische Recht unter Wahrung des heute erreichten Schutzniveaus auf eine moderne Grundlage zu stellen, die insbesondere auch unserer Situation als bedeutendem Standort der chemischen Industrie gerecht wird. Eine Anpassung an die in Europa geltenden Vorschriften steht dabei im Vordergrund, was eine Abkehr von den heutigen fünf Giftklassen des Giftgesetzes bedingt.
Ziel der Revision von Art. 42bis der Bundesverfassung und des Finanzhaushaltsgesetzes ist der Abbau des Fehlbetrages der Bilanz und damit der Bundesverschuldung.
Im Zentrum dieser zweiten Etappe der Agrarreform steht die marktwirtschaftliche Erneuerung des gesamten Ernährungssektors. Mit "Agrarpolitik 2002" wird darüber hinaus der Weg aufgezeigt, wie das Konzept der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft konsequent weiter umgesetzt werden soll.
Die rechtliche und organisatorische Neuausrichtung der PTT-Betriebe sieht die Schaffung zweier selbständiger Unternehmungen Post und Telecom AG vor. Auf die Schaffung einer PTT-Holding wird verzichtet. Der Entwurf enthält auch ein eigenes öffentlichrechtliches PTT-Personalstatut.
Der Vorentwurf lehnt sich an das Kernenergiehaftpflichtgesetz an. Vorgeschlagen wird eine strenge Haftung des Inhabers einer Stauanlage für Schäden, die durch austretende Wassermassen verursacht werden. Der Inhaber haftet auch dann, wenn der Schaden durch ausserordentliche Naturvorgänge (z.B. Erdbeben), kriegerische Ereignisse oder Sabotage verursacht wurde.
Der Entwurf gibt grosse Teile des Postmarktes für den Wettbewerb frei, spart jedoch einen Monopolbereich aus, der die Finanzierung eines landesweit einheitlichen Service public gewährleisten soll.
Die Revision soll dazu beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu steigern, längerfristig die flächendeckende Grundversorgung sicherzustellen und den Anschluss an die im Aufbau befindlichen globalen Informationsnetze zu ermöglichen.
Der Archivierung soll eine stabile Rechtsgrundlage gegeben werden, die den aktuellen Anforderungen - insbesondere im Bereich Datenschutz - genügt und eine Harmonisierung mit archivrechtlichen Bestimmungen anderer Staaten ermöglicht.
Bei dieser kleineren Revision geht es nebst diversen anderen Punkten insbesonders um Erleichterungen für Rentenberechtigte mit eigenem Haushalt.
Mit der Revision sollen bestehende Lücken in der Verordnung geschlossen, dringliche Verbesserungen einbezogen und für den Vollzug praktikable, möglichst präzise Regelungen erlassen werden.
Mit den vorgeschlagenen Aenderungen soll die Handhabung des Mietrechtes in der täglichen Praxis erleichtert sowie hinsichtlich der Modalitäten von Mietzinsanpassungen eine grössere Flexibilität erreicht werden.
Der Bundesrat sieht vor, die drei Finanzierungsanliegen (Treibstoffzollabgabe von 10 Rappen, Beizug der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, Bahnabgabe) in einer neuen Verfassungsbestimmung (neuer Art. 23 der Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung) zusammenzufassen.