Terminée
2. décembre 2021 - 15. avril 2022

Gesamtüberprüfung und Aktualisierung des Richtplans Paket 1 (GÜP 1)

Die kantonalen Richtpläne werden in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls angepasst. Der 2011 beschlossene und 2015 dem revidierten Raumplanungsgesetz angepasste Richtplan bewährt sich weiterhin, stimmt aber nicht mehr durchwegs mit neueren rechtlichen und planerische Anforderungen überein. Zudem sind Auflagen aus der 2017 erfolgten Genehmigung durch den Bund umzusetzen. Darum und im Interesse der Planungs- und Rechtssicherheit sind verschiedene Richtplankapitel zu aktualisieren.

Im vorliegenden 1. Paket werden die Kapitel der Sachbereiche Mobilität und Energie an die neueren kantonalen Strategien angepasst. Den Auflagen des Bundes wird im Sachbereich Siedlung mit der Arbeitszonen­bewirtschaftung und den überprüften Weiler nachgekommen. Die entsprechend geänderten Richtplankapitel und die Richtplankarte werden gleichzeitig neu redigiert. Das später folgende 2. Paket wird die Aktualisierung der weiteren Sachbereiche umfassen.