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Die gesetzgeberischen Tätigkeiten von Europarat und Europäischer Union im Bereich des Datenschutzes verlangen von Bund und Kantonen Anpassungen ihrer Datenschutzgesetze.
Die Vorlage sieht Ergänzungen und Präzisierungen verschiedener Bestimmungen des geltenden Gesetzes vor, aber auch Vereinfachungen. Vorgesehen ist eine Teilrevision des geltenden Datenschutzgesetzes vom 2. Juli 1990 (SRL Nr. 38).