Source
www.ow.ch

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Terminée
9. décembre 2020 - 26. février 2021

Nachtrag zur Personalverordnung: Vernehmlassung

Per 1. Januar 2021 wird in der ganzen Schweiz ein zweiwöchiger bezahlter Vaterschaftsurlaub eingeführt. Dieser kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden, wobei der Erwerbsausfall durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt wird. Die Entschädigung beträgt wie beim Mutterschaftsurlaub 80 Prozent des bisherigen Einkommens.

In Folge dieser bundesrechtlichen Vorgaben ist die kantonale Personalverordnung entsprechend anzupassen. Der Regierungsrat schlägt dabei für die kantonale Verwaltung eine Umsetzung gemäss dem bereits bestehenden Modell des Mutterschaftsurlaubs vor: Dauert das Arbeitsverhältnis vor der Geburt des Kindes mindestens zwei Jahre, so hat der Angestellte Anspruch auf 100 statt 80 Prozent des Grundlohns, wobei der Kanton als Arbeitgeber die zusätzlichen 20 Prozent finanziert. Mit dieser Anpassung will der Regierungsrat die Vorlage diskriminierungsfrei umsetzen und die Gleichstellung von Mann und Frau berücksichtigen. Die vorgeschlagene Umsetzung hat für den Kanton jährliche Mehrkosten von rund 10 000 Franken zur Folge.