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Mit dieser Vorlage sollen, anschliessend an die kantonale Einführungsgesetzgebung der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen eidgenössischen Prozessordnungen, punktuelle Anpassungen und Optimierungen im Bereich der Gerichtsorganisation und des Verfahrensrechts vorgenommen werden, die nach den Praxiserfahrungen der ersten Jahre als sinnvoll erachtet werden. Die Anpassungen in verschiedenen kantonalen Gesetzen sowie im Gebührentarif betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:
- Zuweisung von Zuständigkeiten für einzelne Verfahren: Amtsgerichtspräsident für Verfahren zur Verschollenerklärung und Vollstreckbarkeitserklärungen ausländischer Strafurteile (Exequatur-Verfahren); Versicherungsgericht für Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung als einzige kantonale Instanz; Erhöhung der Einzelrichterkompetenz des Präsidenten des Versicherungsgerichts.
- Flexibilisierung der Einsatzmöglichkeiten der Ersatzrichter am Ober-, Verwaltungs- und Versicherungsgericht.
- Präzisierung der Regelung über die Aufsicht über die Schlichtungsbehörden für Gleichstellung von Frau und Mann sowie für Miet- und Pachtverhältnisse.
- Rechtsvertretung im Mieterausweisungs- und Vollstreckungsverfahren: Festschreibung der Praxis, wonach auch qualifizierte Angestellte von Mieter- und Vermieterorganisationen sowie von Liegenschaftsverwaltungen die Rechtsvertretung übernehmen können.
- Fristenlauf an Feiertagen: Angleichung der Regelungen im Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren.
- Stellvertretung des Oberstaatsanwalts: Bezeichnung der leitenden Staatsanwälte als weitere Stellvertreter des Oberstaatsanwalts für den Fall, dass sowohl der Oberstaatsanwalt als auch dessen Stellvertreter verhindert ist.