Source
www.ur.ch

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Terminée
14. avril 2023 - 24. mai 2023

Erlass von Weisungen zur Schulsozialarbeit

Mit Inkrafttreten von Artikel 30 des Gesetzes über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) – am 1. August 2023 – haben alle Schulträger in der Urner Volksschule den Zugang zur Schulsozialarbeit sicherzustellen.

Die Vorgaben für die Schulträger im Bereich der Schulsozialarbeit regelt der Erziehungsrat in Weisungen. Der Erlass dieser Weisungen ist Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassung. Die vorgesehenen Bestimmungen stehen im Einklang mit der bewährten Praxis in jenen Gemeinden, welche die Schulsozialarbeit bereits eingeführt haben.