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Die Verordnung über den schulzahnärztlichen Dienst (RB 10.1425) und die Verordnung über den schulärztlichen Dienst (RB 10.1421) entstanden in den 70er Jahren, sind veraltet und bedürfen dringend einer Erneuerung.
Eine Projektgruppe erarbeitete in vier Sitzungen einen Vorschlag für die Totalrevision der Verordnung über den schulzahnärztlichen Dienst (RB 10.1425) und der Verordnung über den schulärztlichen Dienst (RB 10.1421). Beide Verordnungen sollen aufgehoben und durch eine Ergänzung in der Schulverordnung ersetzt werden.