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Das Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen vom 28. September 2006 (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) wurde einer umfassenden Teilrevision unterzogen, um die gesetzlichen Grundlagen für Wahlen und Abstimmungen an aktuelle Anforderungen anzupassen und die Barrierefreiheit zu stärken. Aufgrund der Änderungen im WAG ist eine Anpassung der Wahl- und Abstimmungsverordnung (WAV) erforderlich, um die neuen gesetzlichen Vorgaben zu konkretisieren und umzusetzen. Insbesondere wird in der WAV der neue § 9a WAG durch die Einführung des neuen § 29a WAV präzisiert, der die Pflichten des Kantons und der Einwohnergemeinden bei der Ausgestaltung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen ausführt. Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf betreffend Teilrevision der Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz in die Vernehmlassung zu schicken.
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