Source
zg.ch

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Terminée
7. mars 2016 - 10. juin 2016

Teilrevision des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz)

Teilrevision des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz) vom 1. September 1994 (BGS 154.21)

Mit dieser Vorlage soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden um bestimmte Kategorien von Mitarbeitenden vor als auch während ihrer Anstellung beim Kanton einer Eignungsprüfung sicherheitstechnischer, medizinischer oder anderer Art zu unterziehen. Ferner verpflichtet der Antrag bestimmte Mitarbeitende den vorgesetzten Stellen umgehend zu melden, wenn sie als Beschuldigte in ein polizeiliches Ermittlungsverfahren oder eine Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft einbezogen wurden.