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Die Zuger Regierung hat die Teilrevision des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG) in erster Lesung verabschiedet. Drei Elemente stehen im Zentrum. Die Ausdehnung der Mitwirkungspflicht bei hilfesuchenden Personen und die Einführung des Datenaustausches zwischen kantonalen und kommunalen Stellen. Zudem wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um bei begründetem Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch Observationen durchführen zu können.