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Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion beauftragt, eine Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Zulassungsverordnung) durchzuführen. Die Kantone sind verpflichtet, ab spätestens 1. Juli 2023 in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die im ambulanten Bereich zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Leistungen erbringen, mittels Höchstzahlen zu beschränken. Mit der vorliegenden Verordnung werden die neuen Bundesvorgaben auf kantonaler Ebene umgesetzt.