Terminée
27. juin 2017 - 25. septembre 2017

Anforderungen an die verkehrssichere Erschliessung von Grundstücken (Erschliessungsverordnung)

Verordnung über die Anforderungen an die verkehrssichere Erschliessung von Grundstücken (Erschliessungsverordnung)

Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 498/2017 vom 31. Mai 2017 die Baudirektion (Federführung) sowie die Volkswirtschaftsdirektion mit der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens betreffend die Verordnung über die Anforderungen an die verkehrssichere Erschliessung von Grundstücken (Erschliessungsverordnung) beauftragt. Die Vernehmlassungsvorlage sieht eine inhaltliche Zusammenführung der Regelungsbereiche und -inhalte der heutigen Zugangsnormalien (LS 700.5), Verkehrssicherheitsverordnung (VSiV; LS 722.15) sowie der Strassenabstandsverordnung (StrAV; LS 700.4) zu einem Erlass vor.

Sie haben sich in den vergangenen Jahren im Grundsatz bewährt, vermögen jedoch in verschiedenen Bereichen den tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen nicht mehr zu genügen. Die Erschliessungsverordnung stellt im Resultat eine deutliche Verschlankung des bisherigen Regelwerks dar. Die Erschliessungsverordnung soll dazu beitragen, dass die Abstimmung von Siedlung und Verkehr unter Berücksichtigung der massgeblichen Interessen insbesondere in Bezug auf die Verkehrssicherheit gemeistert werden können.