Terminée
21. juillet 2011 - 31. août 2011

Neuerlass der Verordnung über die Umwandlung früherer Investitionsbeiträge an Spitäler in verzinsliche Darlehen

Vernehmlassung zum Neuerlass der Verordnung über die Umwandlung früherer Investitionsbeiträge an Spitäler in verzinsliche Darlehen oder Guthaben zugunsten des Kantons sowie zu den Änderungen der Finanzcontrollingverordnung (FCV) vom 5. März 2008 und der Notariatsgebührenverordnung (NotGebV) vom 9. März 2009

Der Kantonsrat hat am 2. Mai 2011 das neue Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG) verabschiedet. Eine wichtige Neuerung der Spitalfinanzierung liegt darin, dass die Pauschalen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Gegensatz zur bisherigen Regelung neu auch die Vergütung der Anlagenutzung umfassen, d.h. die Abschreibung und Verzinsung der Investitionen.

Gemäss §§ 28 und 29 SPFG sind die bisher geleisteten Staatsbeiträge und Darlehen zum Restbuchwert per 31. Dezember 2011 in zins- und amortisierungspflichtige Darlehen und Guthaben umzuwandeln. Das Verfahren für die Umwandlung der Staatsbeiträge nach branchenüblichen Standards ist gemäss § 29 SPFG in einer Verordnung festzulegen. Zudem sind die Finanzcontrollingverordnung und die Notariatsgebührenverordnung anzupassen.

Der Anwendungsbereich der neuen Verordnung ist auf die Umwandlung bisher gewährter Investitionsbeiträge in Darlehen und Guthaben sowie deren zukünftige Amortisation und Verzinsung beschränkt. Die Verordnung regelt jedoch nicht, wie die Spitäler in ihrer Buchhaltung die Anlagen künftig abzuschreiben haben.