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A l'instar de l'initiative, le contre-projet direct vise, en premier lieu, à inscrire, le secret bancaire dans la Constitution. Le contre-projet, d'une part, mentionne explicitement la protection de la sphère financière à l'art. 13 de la Constitution, d'autre part, ancre dans le texte fondamental les dispositions de loi en vigueur définissant les conditions auxquelles des banques peuvent transmettre aux autorités fiscales des informations sur les données bancaires de leurs clients. Les autorités fiscales pourront toujours accéder à des données bancaires en cas de soupçons de graves infractions fiscales. À la différence de l'initiative, le contre-projet ne propose toutefois pas une liste exhaustive de ces infractions. Le contre-projet ne réglemente que le domaine des impôts directs. En outre, le contre-projet vise à empêcher explicitement toute révision de la loi fédérale sur l'impôt anticipé qui conduirait à un échange automatique de renseignements en Suisse.
Mit Beschluss vom 5. Juli 2016 hat der Regierungsrat den Entwurf der teilrevidierten Verordnung zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Im Rahmen der Agrarpolitik 2014–2017 sind die Faktoren für die Berechnung der Standardarbeitskräfte (SAK) dem technischen Fortschritt angepasst worden.
Mit der Neufestlegung dieser Faktoren für die Berechnung der SAK steigt indirekt die Mindestgrenze, welche ein landwirtschaftliches Gewerbe definiert. Die dadurch entstehenden Nachteile für die Landwirtschaft sollen mit der vorliegenden Teilrevision korrigiert werden. Zudem wird angestrebt, den Vollzug des bäuerlichen Bodenrechts soweit möglich zu vereinfachen und zu straffen. Für Einzelheiten kann auf den erläuternden Bericht verwiesen werden.
La nuova LGA propone una gestione integrata delle acque, che considera il loro intero ciclo naturale, dal prelievo sino alla restituzione e tenendo conto del territorio in cui essa è presente.
Mit der Totalrevision der Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes soll die bisherige Allmendverordnung an das neue Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG) angepasst werden. Im Zentrum stehen dabei die Aktualisierung und Liberalisierung der bisherigen Allmendverordnung.
Le présent projet de révision totale de l'O-LEHE contient en particulier des dispositions d'exécution portant sur les contributions fédérales allouées en vertu de la LEHE. Les dispositions traitant des compétences et les dispositions particulières pour le domaine des hautes écoles, déjà contenues dans l'O-LEHE, sont maintenues. La documentation se rapportant à la procédure de consultation comprend également le projet d'ordonnance sur les constructions des hautes écoles.
Für die Standortattraktivität des Kantons Aargau ist eine gute Erreichbarkeit zentral. Der Ausbau und der Erhalt der Verkehrsinfrastrukturen ist deshalb unerlässlich. Dazu ist die Finanzierung langfristig sicherzustellen. Nach den guten Erfahrungen mit der Spezialfinanzierung Strassenrechnung im Bereich der Strassenfinanzierung soll auch für die Finanzierung der öV-Infrastruktur eine Spezialfinanzierung geschaffen werden.
Mit der vorgeschlagenen Spezialfinanzierung öV-Infrastruktur können die Probleme bei der Finanzierung der öV-Infrastruktur gelöst und die Investitionsspitzen geglättet werden. Zudem wird die bisherige Mitfinanzierung der öV-Infrastrukturen durch die Strassenrechnung aufgehoben und – saldoneutral – durch die Zuweisung eines Viertels der Erträge der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe an die neue Spezialfinanzierung öV-Infrastruktur ersetzt.
Für die rechtliche Umsetzung ist eine Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) und des Gesetz über die National- und Kantonsstrassen und ihre Finanzierung (Strassengesetz, StrG) erforderlich.
Les adaptations suivantes de l'OEne sont prévues concernent la rétribution de l'injection du courant à prix coûtant (RPC) et la rétribution unique pour les petites installations photovoltaïques: Adaptation des taux de rétribution, ordre de réduction de la liste d'attente des installations prêtes à être réalisées, transfert du processus de versement et d'autre précisions. On prévoit les modifications suivantes de l'ordonnance sur l'approvisionnement en électricité (OApEl): Rémunération axée sur le programme prévisionnel et modifications concernant la demande du prix de marché.
Das geltende Tagesbetreuungsgesetz macht einen Unterschied bei der Steuerung und Finanzierung der subventionierten und mitfinanzierten Tagesheime. Bisher können Eltern, die auf einen subventionierten Platz angewiesen sind, das Tagesheim nicht frei wählen und müssen sich den Betreuungsplatz durch die zuständige Vermittlungsstelle vermitteln lassen. Aufgrund der geltenden Regelung profitieren sie von höheren Beiträgen des Kantons oder der Gemeinden.
Eltern, die ihr Kind in einem mitfinanzierten Tagesheim betreuen lassen, können keine Vermittlung in Anspruch nehmen und suchen sich den Betreuungsplatz selbst. Aufgrund der geltenden Regelung erhalten sie weniger hohe Beiträge des Kantons oder der Gemeinden. Mit der Totalrevision wird diese unterschiedliche Steuerung und Finanzierung aufgehoben und die bestehende Ungleichbehandlung der Eltern sowie der privaten Leistungserbringer korrigiert.
Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Bundesgericht vom 17. Juni 2005 (BGG, SR 173.110) wurde die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht abgeschafft. An ihre Stelle ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (Art. 82 ff. BGG) getreten. § 138 StG spricht nach wie vor von der Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht, weshalb der Titel von § 138 StG angepasst werden muss.
Die Einwohnergemeinden führen gemäss § 187 Abs. 2 StG die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer eigenständig durch. Da sie für die Bemessung und die Einforderung der Grundstückgewinnsteuer zuständig sind, entspricht es einer wirtschaftlich sinnvollen und effizienten Verwaltungsführung, dass sie als zuständige Veranlagungsbehörden selbstständig beim Bundesgericht Beschwerde gegen diesbezügliche Entscheide des kantonalen Verwaltungsgerichts führen können.
Basierend auf der heute geltenden kantonalen Rechtsordnung kann die Gemeinde nicht selbstständig ans Bundesgericht gelangen. Beschwerdeberechtigt ist ausschliesslich die kantonale Steuerverwaltung. Mit dem ergänzten § 138 StG wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Einwohnergemeinden künftig selbstständig Beschwerde beim Bundesgericht erheben können.
L'ordonnance du 31 mai 2000 sur le Registre fédéral des bâtiments et des logements doit être adaptée suite à la modification de l'art. 10 al. 3bis de la loi sur la statistique fédérale (LSF). Les modifications proposées visent principalement à clarifier la répartition des responsabilités et à faciliter de manière générale le processus d'accès aux données du RegBL ainsi que de leur utilisation.
Die Verordnung über die Schadenwehr regelt die Abwehr und die Behebung von Schadenereignissen durch Mineralölprodukte, durch biologische, chemische oder radioaktive Stoffe, Erzeugnisse und Gegenstände. Im Zusammenhang mit der Betriebsbewilligung für den Gotthard-Basistunnel (GBT) wird verlangt, für eine geeignete Einsatzorganisation zu sorgen.
Zu diesem Zweck wurde das Interventionskonzept Nord erarbeitet und die Chemiewehr Uri teilprofessionalisiert. Seit dem 1. Januar 2015 sind die Chemiewehr Uri und die Strahlenwehr organisatorisch der Sicherheitsdirektion zugeordnet. Die umfassenden Um- und Neustrukturierungen sollen durch die Totalrevision der Schadenwehrverordnung abgebildet werden.
Der Regierungsrat hat am 14. Juni 2016 in erster Lesung einen Nachtrag zum Tourismusgesetz und zur Tourismusverordnung vom 3. Mai 2012 in die Vernehmlassung gegeben. Der Nachtrag wurde notwendig, weil das Schweizerische Bundesgericht mit Entscheid vom 22. Februar 2016 die Einschränkung bei der Abgabepflicht auf Personen, die sich zu Ferien- oder Erholungszwecken in eigenen oder dauernd gemieteten Gebäuden, Wohnungen oder Zimmern aufhalten oder sich diese zur Verfügung halten und nicht im Kanton Obwalden ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben, als unrechtmässig beurteilte.
Das Tourismusgesetz soll so geändert werden, dass der Entscheid des Bundesgerichts umgesetzt wird und die Tourismusabgabe in Zukunft auch von den Ferienhaus-, Ferienwohnungs- und Zweitwohnungsbesitzern mit Wohnsitz im Kanton Obwalden erhoben wird. Zudem ist eine Vereinfachung bei der Erhebung der Tourismusabgaben von Ferienhaus-, Ferienwohnungs- und Zweitwohnungsbesitzern vorgesehen, indem die Abgabe nicht mehr je Zimmer erfolgt, sondern lediglich noch zwischen kleinen, mittleren und grösseren Wohnungen unterschieden wird. Zudem gibt es Änderungen bei der Erfassung der Abgabepflichtigen.
En adhérant à la convention du Conseil de l'Europe et de l'OCDE concernant l'assistance administrative mutuelle en matière fiscale (la Convention), la Suisse introduit l'échange spontané de renseignements au niveau international en matière fiscale. Cette convention et les dispositions de la loi sur l'assistance administrative fiscale destinées à la mettre en œuvre doivent entrer en vigueur le 1er janvier 2017. La loi révisée sur l'assistance administrative fiscale prévoit que le Conseil fédéral règle le détail des obligations relatives à l'échange spontané de renseignements. La concrétisation de cet échange doit être inscrite dans l'ordonnance actuelle sur l'assistance administrative fiscale dont la refonte fait l'objet de la présente procédure de consultation.
Mit dieser Gesetzesrevision sollen die gesetzlichen Grundlagen für die in der Praxis bereits bestehende Berechnung der Mehrwertabgabe in speziellen Nutzungszonen geschaffen oder präzisiert werden: Dies betrifft die Industrie- und Gewerbezone („Zone 7“), die Stadt- und Dorfbildschutzzone, das Bahnareal und die Zone für Bauten im öffentlichen Interesse.
Das ÖV-Programm beschreibt die Grundsätze der Angebots- und Infrastrukturplanung im öffentlichen Verkehr des Kantons Basel-Stadt. Gemäss dem Gesetz über den öffentlichen Verkehr unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat das ÖV-Programm alle vier Jahre. Das Amt für Mobilität hat einen Entwurf des ÖV-Programms 2018-2021 erarbeitet.
Das ÖV-Programm sieht für diesen Zeitraum vor, insbesondere das Tram- und Busangebot weiter auszubauen. Die Zahl der Arbeitsplätze in Basel ist stark gewachsen und parallel dazu die Pendlerströme. Ein attraktives Angebot im öffentlichen Verkehr trägt massgeblich zur hohen Wohn- und Lebensqualität wie auch zur wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Basel-Stadt bei.
Das im Jahr 2012 lancierte Programm Hightech Aargau hat wesentlich dazu beigetragen, die Rahmenbedingungen für die Innovations- und Standortförderung im Kanton Aargau zu verbessern. Die Dienstleistungen stossen auf eine grosse Nachfrage und bringen den Unternehmen einen Mehrwert, wie die externe Zwischenevaluation und die positiven Umfrageergebnisse zeigen. Angesichts der wirtschaftlichen und technologischen Herausforderungen sowie der wachsenden Standortkonkurrenz kommt dem Programm in den kommenden Jahren wirtschaftspolitisch eine noch viel grössere Bedeutung zu als beim Start im Jahr 2012.
Will der Kanton Aargau im Standortwettbewerb bestehen, müssen die aktuellen Anstrengungen aufrechterhalten werden. Um den äussert schwierigen finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Kantons gerecht zu werden, wird schon vorab auf den ursprünglich vorgesehenen Ausbau in den Jahren 2016 und 2017 verzichtet und damit der Finanzrahmen auf dem reduzierten Niveau des Jahrs 2015 gehalten.
Der Anhörungsbericht informiert über den Stand und die wesentlichen Umsetzungsergebnisse des aktuellen Programms Hightech Aargau sowie die Resultate der Zwischenevaluation. Weiter werden das wirtschaftliche und politische Umfeld beleuchtet und die Schwerpunkte und Massnahmen für die Jahre 2018-2022 dargelegt. Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Grossen Rat für diese einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 28,7 Millionen Franken zu beantragen.
Eine aus Vertretungen der Gemeinden und des Kantons paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat im vergangenen Jahr die Verfahrensabläufe und Schnittstellen zwischen den Familiengerichten als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und den Gemeinden sowie weiteren Behörden und Stellen analysiert. Die erarbeiteten Optimierungsmassnahmen werden in der Anhörungsvorlage umfassend dargestellt. Ausschliesslich für jene Optimierungsmassnahmen, die Gesetzesänderungen zur Folge haben, erfolgt eine öffentliche Anhörung zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB).
Zusätzlich zu den aufgrund der Optimierungsmassnahmen aus dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) notwendigen Gesetzesänderungen ist die Schaffung einer formell-gesetzlichen Grundlage für den Arrest als Sanktion bei schweren Regelverstössen von zivilrechtlich Eingewiesenen im Jugendheim Aarburg Gegenstand der Anhörung. Weil diese Änderung zeitlich dringlich ist, wird sie in einer separaten Synopse dargestellt und die Anhörungsdauer wird für diesen Punkt auf knapp zwei Monate verkürzt.
Par le présent projet, le Conseil fédéral propose un arrêté fédéral, sur l'allocation d'un crédit d'engagement pour le financement des prestations de transport régional de voyageurs pour les années 2018 à 2021 et pour un montant de 3970 millions de francs. Il propose par ailleurs de modifier un article de la loi sur le transport de voyageurs (LTV) afin de remplacer l'instrument du plafond de dépenses par celui du crédit d'engagement.
La mise en œuvre de l'échange automatique des déclarations pays par pays par la Suisse demande à ce que les bases légales nécessaires soient créées. L'accord multilatéral entre autorités compétentes portant sur l'échange de déclarations pays par pays et la loi fédérale sur l'échange automatique des déclarations pays par pays des groupes d'entreprises multinationales sont les bases légales internes nécessaires à cette forme d'échange.
Die Bundesgesetzgebung verpflichtet die Kantone, die Waldfunktionen und deren Gewichtung in einer forstlichen Planung (Waldentwicklungsplanung) festzuhalten (Art. 18 der Verordnung über den Wald vom 30. November 1992 [Waldverordnung, WaV; SR 921.01]).
Die Waldentwicklungsplanung zeigt die angestrebte Entwicklung für den Wald auf. Sie trägt den verschiedenen Waldfunktionen und Ansprüchen der Gesellschaft sowie den gesetzlichen und übergeordneten strategischen Vorgaben Rechnung. Die aktuell gültigen Waldentwicklungspläne wurden für jede Gemeinde separat erarbeitet und erlassen; in Zukunft soll ein Waldentwicklungsplan das gesamte Kantonsgebiet abdecken. Daraus resultieren Vorteile bei der Nachhaltigkeitskontrolle der Waldbewirtschaftung sowie ein effizienterer Ressourceneinsatz.