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Die Verordnung zum Planungs- und Baugesetz wurde 2018 totalrevidiert. Seither hat sich in der Praxis und auch anhand konkreter Anfragen aus der Bevölkerung gezeigt, dass punktuell Änderungsbedarf bei der totalrevidierten V PBG besteht. Auch die Gemeinden haben im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur anstehenden Ortsplanungsrevision auf einen Anpassungsbedarf u. a. betreffend Verfahrensfragen hingewiesen.
Das totalrevidierte Beurkundungsrecht ist seit 2013 in Kraft. Grundsätzlich bewährt es sich in der Praxis. Dennoch zeigt sich zwischenzeitlich aufgrund von verschiedenen Rückmeldungen Revisionsbedarf auf allen Erlassstufen. Es sollen der Schutz der Kundschaft von Urkundspersonen insgesamt weiter gestärkt, das Dienstleistungsangebot durch eine genügende Anzahl Urkundspersonen gesichert und Unklarheiten in der Praxis beseitigt werden.
Kanton und Gemeinden sollen verpflichtet werden, sich für den Klimaschutz einzusetzen. Gleichzeitig erhalten sie den Auftrag, sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auseinanderzusetzen. Zudem sollen sie Massnahmen zur Anpassung an die schädlichen Auswirkungen des Klimawandels ergreifen. Dabei sind die Ziele des Bundes und die für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen zu berücksichtigen.