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L'accord temporaire entre la Suisse et le Royaume-Uni sur la mobilité des fournisseurs de services règle la fourniture de services à court terme par des personnes physiques et contient des dispositions sur la reconnaissance des qualifications professionnelles. L'objectif est de maintenir un accès autant large que possible pour les fournisseurs de services après l'expiration de l'Accord sur la libre circulation des personnes entre la Suisse et le Royaume-Uni. La conclusion de cet accord s'inscrit dans le cadre de la stratégie «Mind the Gap» adoptée par le Conseil fédéral à la suite du référendum britannique sur la sortie de l'Union européenne («Brexit»). L'accord a été signé le 14 décembre 2020. Il est limité à deux ans. Les parties contractantes peuvent décider de le prolonger.
Das total revidierte Volksschulgesetz soll das kantonale Gesetz über Schule und Bildung (Schulgesetz) ablösen. Das Schulgesetz wurde ursprünglich als Rahmengesetz konzipiert, welches das ganze Bildungswesen umfasste. Beim Entwurf des Volksschulgesetzes handelt es sich vorwiegend um ein Organisationsgesetz mit einheitlichen Begrifflichkeiten. Damit lässt das Gesetz über die Volksschule genügend Raum für Entwicklungen in pädagogischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht.
So kommt der Entwurf dem Anliegen nach, zeitgemässe Grundlagen für eine zukunftsfähige Volksschule zu schaffen, ist gesellschaftlichen und bildungspolitischen Anforderungen und Rahmenbedingungen angepasst und verbessert die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen. Er orientiert sich am Schwerpunkt «Bildung und Arbeit» des Regierungsprogrammes 2020–2023.
Das Historische und das Natur-Museum Luzern sollen zum neuen «Luzerner Museum» werden. Für den Zusammenschluss der beiden kantonalen Museen ist eine Änderung des Kulturförderungsgesetzes erforderlich. Das Natur-Museum und das Historische Museum Luzern erfreuen sich bei den Besucherinnen und Besuchern grosser Beliebtheit. Die zwei Museen arbeiten bereits heute zusammen, bislang vorwiegend bei Veranstaltungen und in der Verwaltung, mit diesem Jahr aber auch in einer gemeinsamen Ausstellung.
Nun soll diese Kooperation konsequent weitergeführt werden, indem die beiden Museen ganz zu einem neuen verschmelzen. Die Themenbereiche von Natur, Umwelt, Geschichte und Gesellschaft treten nicht mehr grundsätzlich getrennt voneinander auf, sondern verbinden sich zu einem spannenden Gesamterlebnis. Mit seinem interdisziplinären und zeitgemässen Angebot will das neue Museum auch stärker in den aktiven und direkten Austausch mit dem Publikum treten.
Die Siedlungsentwicklung auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt folgt der Strategie der „Siedlungsentwicklung nach innen“. Mit der Verdichtung nach innen sollen ungenutzte bauliche Potentiale aktiviert und damit der Druck auf unbebautes Land reduziert werden. Ziel ist ein nachhaltiger Umgang mit der Ressource Boden.
Auch bei der 2020 abgeschlossenen basel-städtischen Zonenplanrevision wurde der Fokus auf die Verdichtung nach innen gerichtet. Die verschiedenen Wege zur inneren Verdichtung müssen gleichzeitig verfolgt werden. Sie ergänzen sich und können nur gemeinsam einen nachhaltigen Beitrag leisten. Mit der Revision des Bau- und Planungsgesetzes soll der Blockrand als vorherrschende Bebauungstypologie in der Kernstadt gestärkt und durch eine Vereinfachung der baurechtlichen Regeln die Erneuerung und Verdichtung im Inneren des Siedlungsgebiets gefördert werden.
Le 1er avril 2020, le Conseil fédéral a adopté l’ordonnance sur les mesures prises dans le domaine de l’asile en raison du coronavirus (ordonnance COVID-19 asile) qui, sur certains points, diverge de la loi sur l’asile en vigueur. Cette ordonnance a déjà été prolongée plusieurs fois à cause de la situation épidémiologique et est actuellement valable jusqu’au 30 juin 2021. À ce jour, il n’est toujours pas possible de prévoir combien de temps il faudra main-tenir les mesures du Conseil fédéral et de l’OFSP destinées à lutter contre le coro-navirus. Il en va de même des mesures prises dans le domaine de l’asile. C’est pourquoi il y a lieu de prolonger une nouvelle fois l’ordonnance COVID-19 asile, et ce jusqu’au 31 décembre 2021.
Der Kanton Basel-Stadt weist eine hohe Anzahl schützenswerter Naturobjekte von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung auf. Diese wurden teilweise bereits im Jahr 1984 durch den Basler-Naturatlas erfasst und im Jahr 2011 durch das Kantonale Inventar der schützenswerten Naturobjekte (Naturinventar Basel-Stadt) sowie kommunale Inventare ergänzt und aktualisiert.
Die Bundesverfassung sowie die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung beauftragen den Kanton, die besonders wertvollen Naturobjekte, insbesondere jene von nationaler und regionaler Bedeutung, nachhaltig zu schützen. Aus diesem Grund soll auf Antrag der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission und gestützt auf die kantonale Naturschutzgesetzgebung das Naturobjekt Autal, Riehen, durch Regierungsratsbeschluss unter Schutz gestellt werden.
La plupart des dispositions sont concernées par la révision prévue de la loi (RS 411.3). Il s'agit donc d'une révision totale. Dans le projet, le montant de la subvention est adapté à l'intérêt de la Confédération à l'accomplissement de la tâche. L'objectif du projet est de subordonner l'octroi de la subvention au volume des crédits disponibles, de définir la contribution fédérale comme un montant maximal et de clarifier la définition des coûts d'exploitation imputables.
Le SIS se fonde désormais sur trois règlements régissant la gestion et l'utilisation du système dans différents domaines: le règlement (UE) 2018/1862, SIS Police, (UE) 2018/1861, SIS Frontière et (UE) 2018/1860, SIS Retour. Afin de mettre en œuvre ces trois règlements, dont l'entrée en vigueur est prévue pour fin 2021, et de concrétiser les changements apportés à la LDEA, plusieurs ordonnances de l'ordre juridique suisse doivent être modifiées.
Übergeordnetes Ziel des Agglomerationsprogramms der 4. Generation besteht darin, dass die mit dem AP 3G begonnenen Arbeiten konsequent weitergeführt und vertieft werden. Mit dem AP 3G wurden verschiedene wichtige und grosse Massnahmen in Angriff genommen, darunter die WOV, der Kantonsbahnhof oder die Umsetzung der prioritären Massnahmen des Veloverkehrskonzepts. Der Fokus der Agglomeration in den nächsten Jahren besteht darin, diese Massnahmen konsequent weiterzuverfolgen und umzusetzen.
Vom 16. März bis 26. April 2020 hat der Bundesrat zur Bewältigung der ersten Welle der Coronavirus-Pandemie ein Behandlungsverbot für medizinisch nicht dringliche Untersuchungen, Behandlungen und Therapien verhängt. Zur Bewältigung der zweiten Welle hat das Departement Gesundheit und Soziales am 26. Oktober 2020 diverse Vorgaben für die Spitäler zur Sicherstellung der Versorgung und zur Bewältigung des Patientenaufkommens erlassen.
Die Akutspitäler mit Intensivstationen dürfen seither nur so viele Operationssäle für medizinisch nicht dringend angezeigte Eingriffe betreiben, dass sie innerhalb von 48 Stunden zusätzliche Kapazitäten zur Versorgung von intensivpflichtigen COVID-19-Patienten zur Verfügung haben. Aufgrund dieser Vorgaben von Bund und Kanton entstanden den Spitälern Ertragsausfälle.
Des Weiteren führten die Behandlungen von COVID-19-Patienten zu Zusatzkosten bei den Spitälern. Neben dem hohen Personalaufwand, den aufwändigen Schutz- und Hygienemassnahmen fallen erhebliche indirekte Kosten an. Die Spitäler müssen sich laufend an die sich verändernde Situation anpassen, mit entsprechenden Auswirkungen auf Raumnutzung, Prozesse und Personalplanung.
Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, dass die Spitäler für die angeordneten Ertragsausfälle und die Zusatzkosten während der Pandemie angemessen entschädigt werden. Der Bund hat solche Entschädigungen bisher verwehrt.
Bei der Entschädigung der Ertragsausfälle und Zusatzkosten im Rahmen der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie handelt es sich um eine neue Ausgabe im Sinne von § 30 Abs. 2 des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) vom 5. Juni 2012. Die Anhörung dauert vom 12. März bis zum 16. April 2021. Mit der Botschaft an den Grossen Rat ist im Juni 2021 zu rechnen. Ein allfälliger Beschluss des Grossen Rats unterliegt dem fakultativen Referendum.
Par décision du 16 septembre 2011, le Conseil fédéral a approuvé le rapport intitulé transfert des tâches de la justice militaire à la justice civile (ci-après, le rapport). Le DDPS a été chargé de préparer, en collaboration avec le DFJP, un projet de modification des bases légales dans le sens de l'option 2 (transfert de certaines tâches et compétences de la justice militaire à la justice civile). En principe, les documents envoyés dans le cadre de la présente consultation correspondent entièrement à ce qui est préconisé par l'option 2 du rapport.
Der Regierungsrat startet die Vernehmlassung zur Revision der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Die Revision will unter anderem, dass die Submissionsverordnungen der einzelnen Kantone vereinheitlicht werden.
35 Milliarden Franken: für diese Summe vergeben in der Schweiz jedes Jahr Kantone und Gemeinden Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen. Geregelt wird dies durch das öffentliche Beschaffungsrecht. Seine Grundlagen findet es im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Gouvernement Procurement Agreement, kurz GPA) und im bilateralen Abkommen mit der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens. Diese Staatsverträge werden auf kantonaler Ebene durch die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) und auf Bundesebene durch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die dazu gehörende Verordnung umgesetzt.
Das Interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen hat die revidierte IVöB am 15. November 2019 verabschiedet. Die einzelnen Kantone bestimmen individuell, wann sie der revidierten IVöB beitreten wollen. Das Bundesparlament hat das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen am 21. Juni 2019 genehmigt, sodass es am 1. Januar 2021 in Kraft treten konnte.
Nun schickt auch der Urner Regierungsrat die Revision des IVöB in die Vernehmlassung, die bis am 9. April 2021 dauert. Ein Hauptziel der Revision ist es, die zersplitterten Beschaffungserlasse von Bund und Kantonen – unter Beibehaltung der föderalen Kompetenzaufteilung – so weit wie möglich zu harmonisieren. Ferner soll auch unter den Erlassen der einzelnen Kantone eine Harmonisierung angestrebt werden. Aus diesem Grund wurden neu die Ausführungsbestimmungen in die IVöB integriert.
L'accord de partenariat économique de large portée entre les États de l'AELE et l'Indonésie (CEPA) stipule que seule l'huile de palme durable peut bénéficier des concessions de la Suisse dans ce domaine. L'ordonnance règle la mise en œuvre de la disposition correspondante du CEPA.
Das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen wurde am 30. März 2012 formell verabschiedet (GPA 2012) und trat am 6. April 2014 in Kraft, nachdem das erforderliche Quorum der unterzeichnenden Mitgliedstaaten erreicht wurde. Mit der Revision des Übereinkommens von 1994 (GPA 1994), dem die Schweiz mit Wirkung ab 1. Januar 1996 beigetreten ist, wird der Geltungsbereich erweitert, der Konventionstext vereinfacht und modernisiert sowie der Einsatz elektronischer Mittel geregelt. Sämtliche Vertragsstaaten sind verpflichtet, die Änderung des GPA im nationalen Recht umzusetzen.
Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2020 die Annahmeurkunde für das revidierte WTO-Abkommen hinterlegt. Das GPA 2012 tritt für die Schweiz am 1. Januar 2021 in Kraft.
Für die Schweiz liegt die Bedeutung der Revision unter anderem in der Stärkung des Wettbewerbs, der Klärung von Unterstellungsfragen, der Flexibilisierung des Beschaffungsvorgangs und der Anpassung an die künftigen Herausforderungen, z.B. bei der elektronischen Vergabe. Zudem wird der Marktzugang von Schweizer Unternehmen in den GPA-Mitgliedstaaten verbessert.
Die geltende kantonale Zivilschutzgesetzgebung stammt aus der Gründungszeit des Zivilschutzes und ist revisionsbedürftig. Für die meisten Aufgaben und Tätigkeiten des heutigen Zivilschutzes sind die bestehenden Rechtsgrundlagen des Kantons Basel-Stadt nicht mehr zeitgemäss und bilden die Realität nicht ab. Ausserdem gilt es, die aktuell auf Bundesebene abgeschlossene Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes im Kanton umzusetzen; das totalrevidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz wird mitsamt den dazugehörigen Verordnungen per 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Auch in Bezug auf den Kulturgüterschutz besteht Handlungsbedarf, da seit der Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSG, SR 520.3) neue Aufgaben bestehen, für deren Vollzug es bislang an einer kantonalrechtlichen Regelung fehlt. Somit gilt es erstmals überhaupt, den Kulturgüterschutz im Kanton Basel-Stadt in einem eigenen Gesetz zu regeln. Dabei bietet es sich an, den Kulturgüterschutz zusammen mit dem Zivilschutz zu regeln, da der Kulturgüterschutz auch Aufgabe des Zivilschutzes ist.
Der Regierungsrat beantragt, die Frist für Stimmrechtsbeschwerden einheitlich auf drei Tage festzusetzen. Damit nimmt er ein Anliegen des Büros des Kantonsrats auf. Dieses verlangte in einer Motion, dass für die Einreichung von Stimmrechtsbeschwerden nach einem zweiten Wahlgang von Ständeratsmitgliedern die Frist von zehn auf drei Tage verkürzt wird.
Mit der auch aus Sicht des Regierungsrates sinnvollen Änderung gelten sowohl auf kantonaler, gemeindlicher wie auch eidgenössischer Ebene dieselben Fristen für Stimmrechtsbeschwerden. Des Weiteren wird das Verfahren der Bereinigung der Wahlvorschläge auf eine Woche verkürzt. Ausserdem werden mehrere Paragrafen im Wahl- und Abstimmungsgesetz präzisiert.