Fonte
www.ag.ch

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Concluse
28. giugno 2018 - 28. settembre 2018

Anpassung des Richtplans: Verminderung Fruchtfolgefläche in Birmenstorf um 13,33 Hektaren

Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans: Verminderung Fruchtfolgefläche in Birmenstorf um 13,33 Hektaren (Kapitel L 3.1, Beschluss 2.2)

Im Rahmen der aktuellen Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Birmenstorf beabsichtigt die Gemeinde Birmenstorf an drei Orten (Brüel/Steckacker, Grüt/Lindestalderai und Ämmert/Oedhus), die bestehenden Speziallandwirtschaftszonen der ansässigen Gemüsebaubetriebe um insgesamt 13,33 ha zu erweitern. Die gemäss Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde in den Speziallandwirtschaftszonen zugelassenen Bauten und Anlagen dienen der bodenunabhängigen Produktion von Gemüse und können den gewachsenen Boden dauerhaft beeinträchtigen.

Zulässig sind beispielsweise Gewächshäuser oder Kaltfolientunnel. Anders als beispielsweise bei einem Materialabbaugebiet, das zu einem späteren Zeitpunkt rekultiviert wird, entfallen bei den hier geplanten Nutzungen die Fruchtfolgeflächen (FFF) dauerhaft, und es entsteht ein Verlust an FFF im Umfang von 13,33 ha, was eine Streichung im Richtplan erforderlich macht.

Ein Grossteil der vorgesehenen Speziallandwirtschaftszonen liegt innerhalb des BLN-Objekts Nr. 1305 Reusslandschaft (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung). Gemäss Richtplankapitel L 3.1 Fruchtfolgeflächen setzen Planungen und Vorhaben, die die FFF um mehr als 3 ha vermindern, einen Richtplanbeschluss voraus (Planungsanweisung 2.2). Dieser Pflicht wird im Rahmen der vorliegenden Richtplananpassung nachgekommen.